Justiz-Streit in Rheinland-Pfalz: "Pro Justiz" prüft mögliches Volksbegehren

24.01.2012

Der Verein "Pro Justiz" lotet die Möglichkeit eines Volksbegehrens aus, falls die rheinland-pfälzische Landesregierung an einer Fusion der OLG Koblenz und Zweibrücken festhält. Die rot-grüne Koalition will angesichts der Schuldenbremse 2,7 Millionen Euro pro Jahr in der Justiz sparen.

"Wir müssen im schlimmsten Fall nach wie vor davon ausgehen, dass die Landesregierung bei ihren Plänen bleibt", sagte der Vorsitzende des Richterrats am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, Peter Itzel, am Dienstag. Es gehe darum, sich für alle Fälle vorzubereiten. Er bestätigte damit einen Bericht der "Rhein-Zeitung". Die Regierung habe angekündigt, schnell entscheiden zu wollen, sobald die Expertenkommission zur Justizreform ihre Vorschläge vorgelegt hat.

Ursprünglich sollte das OLG Koblenz dem OLG Zweibrücken in der Pfalz zugeschlagen werden. Nach heftigen Protesten vor allem in Koblenz setzte die Regierung eine Expertenkommission ein. Sie soll bis zum Frühjahr 2012 neue Vorschläge unterbreiten.

Nach Angaben von Itzel wurden Gespräche mit der Stadt Koblenz, dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie dem Landeswahlleiter Jörg Berres über ein Volksbegehren geführt. "Es ging darum, wie man so etwas bürgernah machen kann", sagte er. Im vergangenen Jahr hatten die Gegner einer Schließung des OLG Koblenz nach eigenen Angaben bereits rund 68 000 Unterschriften gesammelt.

Grundsätzlich müssen in Rheinland-Pfalz laut Landeswahlgesetz nach aktuellem Stand 300 000 Menschen für ein Volksbegehren unterschreiben, damit es zur Abstimmung kommt. Das sind etwa 10 Prozent der Stimmberechtigten im Land.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Justiz-Streit in Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5383 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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