Mit einem Besuch beim Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und beim Sitz der Ostafrikanischen Gemeinschaft setzt der Bundespräsident am Donnerstag seine Tansaniareise fort. In der Stadt Arusha spricht Gauck mit dem Präsidenten des Gerichtshofs und früheren obersten tansanischen Richter Augustino Ramadhani. Vermutlich wird er seine Forderung nach einer "Herrschaft des Rechts" in Afrika betonen.
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker hat im September 2007 in Arusha im Nordosten Tansanias seine Arbeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist es, die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne der Afrikanischen Menschenrechtskonvention und anderer Menschenrechtsinstrumente zu überwachen. Das Gericht ist aus elf Richterinnen und Richtern zusammengesetzt, die von der Vollversammlung der Afrikanischen Union (AU) gewählt werden. Präsident ist seit 2010 der Tansanier Augustino S.L. Ramadhani.
2008 verabschiedete der Gerichtshof vorläufige Verfahrensregeln und war damit befugt, Fälle anzunehmen. Bis heute haben ihn aber nur 26 der 54 AU-Mitgliedstaaten offiziell anerkannt. Obwohl das Gericht immer häufiger in Anspruch genommen wird, bezweifeln Kritiker, dass es die Rechtsprechung in Afrika nachhaltig beeinflussen wird. Um die Kapazitäten zu stärken, wird die Entwicklung der Institution seit April 2008 durch die deutsche Regierung unterstützt.
Es wird erwartet, dass Gauck bei den Besuchen der afrikanischen Institutionen seine Mahnung nach einer "Herrschaft des Rechts" wiederholt, die auch auf dem afrikanischen Kontinent nötig sei. Vor der Ostafrikanischen Gemeinschaft dürfte er Parallelen zu den Vorteilen und Problemen der Europäischen Union ziehen. Auch in den Ländern Afrikas gebe es angesichts unterschiedlicher Einkommen und Entwicklungsstandards Ängste vor angeblicher Überfremdung und eine Debatte über Arbeitnehmerfreizügigkeit, hieß es im Präsidialamt. Gauck werde die Bedeutung eines gemeinsamen Wertefundaments und der Freiheitsrechte unterstreichen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Gespräch mit oberstem tansanischem Richter : . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14601 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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