Die Länder haben dem Jahressteuergesetz 2013 in ihrer Plenarsitzung am Freitag erneut die Zustimmung verweigert. Es kann damit nicht in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte das Gesetz bereits am 23. November 2012 abgelehnt. Der daraufhin von der Bundesregierung angerufene Vermittlungsausschuss schlug am 12. Dezember 2012 umfangreiche Änderungen vor - unter anderem die Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Lebenspartnerschaften.
Der Bundestag lehnte den Einigungsvorschlag am 17. Januar 2013 allerdings ab. Das Gesetz lag dem Bundesrat daher unverändert zur erneuten Beschlussfassung vor.
Nach der erneuten Ablehnung der Länder hat nun der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Verzichtet er hierauf, ist das Gesetz endgültig gescheitert.
tko/LTO-Redaktion
Zustimmung verweigert: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8087 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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