Niederlage für die Staatsanwaltschaft: Der frühere Chef der Elitehochschule EBS bekommt von ihr 15.000 Euro Schmerzensgeld. Die Anklagebehörde hat ihn gegenüber den Medien vorverurteilt, stellte das LG Wiesbaden am Mittwoch fest.
Der frühere EBS-Präsident Christopher Jahns erhält nach einer erfolgreichen Klage gegen die Staatsanwaltschaft Wiesbaden 15.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht (LG) Wiesbaden entschied am Mittwoch, dass der Hochschullehrer für vorverurteilende und bloßstellende Aussagen der Anklagebehörde gegenüber den Medien entschädigt werden muss.
Zweieinhalb Jahre nach Prozessbeginn und vier Jahre nach den turbulenten Vorgängen an der privaten Elitehochschule European Business School bekommt Jahns allerdings nur einen Bruchteil der von ihm geforderten Summe. In seiner Klageschrift hatte er 250.000 Euro verlangt - 125.000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz für entgangene Geschäfte.
Jahns hatte den Staatsanwälten vorgeworfen, ihn bei den Ermittlungen um die Veruntreuung von EBS-Geldern im Frühjahr 2011 öffentlich vorverurteilt zu haben. Er sollte die Geschäfte der EBS mit denen der Schweizer Beratungsfirma BrainNet verquickt haben, an der er beteiligt war. Der lange Zeit parallel geführte Strafprozess gegen ihn platzte im Sommer 2014, weil er dauerhaft krank war. Dabei ging es um die Veruntreuung von 180.000 Euro an Hochschulgeldern. Jahns hat diesen Vorwurf stets zurückgewiesen.
Staatsanwaltschaft nicht schuld an Entlassung
Auf die Spur gesetzt wurde die Staatsanwaltschaft vor dem Strafprozess durch Informanten aus der EBS und Presseartikel. Der Hochschulpräsident wurde sogar kurzzeitig festgenommen. Nach anfänglichen Treuebekundungen feuerte die EBS ihn im April 2011. Aus Sicht von Jahns war die Staatsanwaltschaft Wiesbaden schuld an der Entlassung.
Das sah die Zivilkammer jedoch anders: "Wir konnten nicht feststellen, dass es ohne die rechtsverletzten Äußerungen nicht zu einer Kündigung gekommen wäre", sagte der Vorsitzende Richter. Mehrere Aussagen der Staatsanwaltschaft gegenüber Journalisten und ein Auftritt im Fernsehen hätten jedoch unter anderem Jahns' Persönlichkeitsrecht verletzt.
Dabei geht es vor allem um Äußerungen des damaligen Behördensprechers Hartmut Ferse. Dieser wurde mit Aussagen zitiert, Jahns habe EBS-Mitarbeiter in der ihm "eigenen Art" bedroht, man könne bereits jetzt Anklage gegen ihn erheben. Alleine für diese Aussage soll Jahns 4.000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Dass die Staatsanwaltschaft die Anklage veröffentlichte, bevor sie Jahns zuging, wurde mit 5.000 Euro Schmerzensgeld sanktioniert. "Vorverurteilende Äußerungen haben zu unterbleiben", sagte der Richter.
acr/dpa/LTO-Redaktion
Öffentliche Vorverurteilung durch Staatsanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15747 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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