Der IStGH hat die Berufung des früheren Vizepräsidenten des Kongos Jean-Pierre Bemba zurückgewiesen, gab der Berufung der Anklage allerdings statt. Das Strafmaß wird nun neu verhandelt. Es geht um die Bestechung von Zeugen.
Der internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat die Berufung den früheren Vizepräsidenten des Kongos Jean-Pierre Bemba wegen Manipulierung von Zeugen verworfen. Die Richter bestätigten am Donnerstag in Den Haag weitgehend das Urteil der ersten Instanz. Bemba war im vergangenen Jahr wegen Zeugenbestechung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt worden.
In dem im Jahr 2016 abgeschlossenen Vorprozess, der sechs Jahre gedauert hatte, war Bemba wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Von ihm befehligte Truppen der Mouvement de Libération du Congo (MLC) hatten vor allem in der Zentralafrikanischen Republik in den Jahren 2002 und 2003 massenhaft vergewaltigt, gemordet, gefoltert und geplündert.
Im Rahmen des langjährigen Prozesses über die Kriegsverbrechen hatten Bemba und vier seiner ehemaligen Mitarbeiter insgesamt 14 Zeugen bestochen und zur Falschaussage gedrängt. Der IStGH verhängte infolgedessen ein zusätzliches Jahr Haft gegen Bemba, was dessen Strafe auf insgesamt 19 Jahre steigert. Das Urteil markierte den ersten Fall, in dem der Gerichtshof sich mit unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz befassen musste.
Nicht nur Bemba, auch die Anklage war in Berufung gegangen – das Strafmaß spiegle nicht die Schwere der Taten wieder. Das sah die Berufungskammer auch so und schickte den Fall zur erneuten Verhandlung des Strafmaßes zurück an die andere Kammer.
acr/LTO-Redaktion
IStGH zu Kongos Ex-Vizepräsident: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27427 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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