Kriegsverbrechen in Afghanistan: IStGH macht Weg frei für Ermitt­lungen

05.03.2020

Der IStGH hat grünes Licht für ein Ermittlungsverfahren um mutmaßliche Kriegsverbrechen in Afghanistan gegeben. Auch Angehörige der CIA und der US-Streitkräfte sollen dabei unter die Lupe genommen werden.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat den Weg für Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan freigemacht. Die Richter urteilten am Donnerstag in Den Haag, dass auch Ermittlungen gegen Angehörige des US-Geheimdienstes CIA möglich seien. Auch zu vermeintlichen Kriegsverbrechen in mutmaßlich geheimen Gefangenenlagern der US-Streitkräfte außerhalb von Afghanistan darf die Anklage nun offiziell ermitteln. Es ist das erste Mal, dass es vor dem Gericht Ermittlungen gegen US-Bürger geben soll.

Zunächst hatte eine Kammer des Gerichts den Antrag der Anklage abgelehnt. Damals war die Argumentation, dass es kaum Aussicht auf eine Kooperation Afghanistans gibt und deshalb der Erfolg der Ermittlungen unwahrscheinlich ist.

Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die richterliche Zustimmung beantragt, um gegen Verantwortliche für Folter, willkürliche Tötungen, sexuelle Gewalt und andere Kriegsverbrechen vorzugehen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien.

Trump droht mit Maßnahmen gegen Richter

Bensouda will gegen mutmaßliche Täter bei den Taliban und den afghanischen Streitkräften ermitteln. Aber auch US-Soldaten und Mitglieder des US-Geheimdienstes CIA sind im Visier der Anklage. US-Präsident Donald Trump hatte im Vorfeld mit Gegenmaßnahmen gedroht. So sollte etwa Mitarbeitern des Gerichts, auch Richtern, die Einreise in die USA verweigert werden.

Die Chefin der unabhängigen Menschenrechtskommission von Afghanistan, Schaharsad Akbar, dagegen twitterte erfreut: "Das ist eine willkommene Nachricht für Afghanistan und Gerechtigkeit für Opfer des Krieges." Sie dankte auch jenen Opfern, die schon Aussagen zur Verfügung gestellt hatten.

Der IStGH verfolgt Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. 123 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Gerichtes ratifiziert, die sogenannten römischen Statuten. Die USA, Israel und Russland sind nicht Mitglied.

Ermittlungen beim IStGH ziehen sich in der Regel über Jahre. Es ist nicht abzusehen, ob sie in diesem Fall jemals zu Haftbefehlen oder einem Prozess führen werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kriegsverbrechen in Afghanistan: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40661 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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