Der Umgang mit IS-Rückkehrern beschäftigt seit Jahren viele Behörden. So auch den Generalbundesanwalt. Er ermittelte seit 2013 gegen 24 mutmaßliche Dschihadisten, die sich wieder in Deutschland befinden.
Nach Angaben des Verfassungsschutzes leben gut 300 mutmaßliche Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland, die nach ihrem Aufenthalt im Irak oder in Syrien nach Deutschland zurückkehrten. Gegen 24 Rückkehrer ermittelte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe. In zwölf Fällen erhob die Behörde Anklage.
In einem Fall steht das Urteil noch aus. In einem weiteren Fall wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Sechs Verfahren gab die Bundesanwaltschaft an die Justizbehörden der Länder ab. Die meisten Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und konkreter Gewalttaten zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.
In drei Fällen sei ihre Rückkehr nach Deutschland von deutschen Behörden begleitet worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die der dpa vorliegt. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sieht die Bundesregierung hier in der Pflicht. Deutschland müsse seiner Verantwortung nachkommen und sich um die Rückholung der im Irak und in Syrien inhaftierten IS-Terroristen bemühen, soweit dies von den dortigen Behörden erwünscht ist.
Rund 1.000 mutmaßliche Dschihadisten haben Deutschland seit 2013 verlassen, um sich dem IS oder anderen islamistischen Terrorgruppen im Irak und in Syrien anzuschließen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass etwa ein Drittel von ihnen zurückgekehrt ist. Rund 150 Dschihadisten aus Deutschland seien in der Konfliktregion ums Leben gekommen.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Nach dem Dschihad zurück in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30603 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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