Die Bundesregierung hat am Mittwoch den geplanten Ausbildungseinsatz der Bundeswehr im Irak beschlossen. Bis zu 100 Soldaten sollen die kurdische Armee im nordirakischen Erbil für den Kampf gegen die Terrormiliz IS ausbilden. Die Mission ist rechtlich umstritten.
Die Regierungskoalition hat sich am Mittwoch darauf verständigt, für den Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Soldaten der Bundeswehr in den Irak zu entsenden. Diese sollen sich nicht direkt an Kämpfen beteiligen, sondern die kurdische Armee im Norden des Landes ausbilden. Der Bundestag muss dem Einsatz noch zustimmen. Vorasussichtlich wird das Parlament im Januar erstmalig hierüber beraten.
Das Vorhaben ist rechtlich umstritten, weil es nicht unter dem Dach der Vereinten Nationen oder der Nato stattfindet. Bei der Opposition stößt der geplante Einsatz auf Kritik, Linksfraktionschef Gregor Gysi hält ihn für verfassungswidrig. "Die Bundesregierung kann sich weder auf einen Beschluss der UN berufen, noch nicht einmal auf einen Beschluss der Nato, sie kann sich nicht auf ein Sicherheitssystem berufen, auf gar nichts", sagte Gysi der Deutschen Presse-Agentur. Seine Fraktion behalte sich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor. Eine Entscheidung darüber sei aber noch nicht gefallen.
Das Grundgesetz lässt nach der Rechtsprechung des BVerfG nur Bundeswehreinsätze in einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" zu. Diese Formulierung war ursprünglich auf Nato und Vereinte Nationen gemünzt. Ob sie auch für die "Anti-IS-Koalition", einem Zusammenschluss von etwa 60 Staaten einschlägig ist, ist fraglich.
Deutschland hat bereits für 70 Millionen Euro Waffen an die Kurden im Nordirak geliefert. Auch hier war über die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme gestritten worden. An den Luftangriffen gegen den IS war und ist die Bundeswehr aber nicht beteiligt.
dpa/una/LTO-Redaktion
Kabinett beschließt Irak-Einsatz: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14137 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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