Internationaler Seegerichtshof ordnet Freilassung an: Russland will Urteil nicht anerkennen

22.11.2013

Am Freitagnachmittag hat der Internationale Seegerichtshof sich im Rechtsstreit zwischen den Niederlanden und Russland für zuständig erklärt und zugleich die Herausgabe des Greenpeace-Schiffs "Arctic Sunrise" sowie die Freilassung der noch inhaftierten Crewmitglieder angeordnet. Russland erklärt, das Urteil nicht anerkennen zu wollen - für die Crew sieht es dennoch gut aus.

Die Umweltorganisation Greenpeace hat die gerichtliche Anordnung zur Freigabe ihres Schiffes "Arctic Sunrise" und dessen Crew mit Freude aufgenommen. "Wir sind glücklich", sagte Greenpeace-Geschäftsführer Kumi Naidoo am Freitag direkt nach der Verkündung des Richterspruches am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Das Gericht forderte Russland auf, die Aktivisten nach zwei Monaten im Gefängnis nun ohne weitere Verzögerung nach Hause zu lassen (Urt. v. 22.11.2013, Az. 22).

Greenpeace-Sprecher Tobias Münchmeyer erklärte, Greenpeace gehe davon aus, dass die russische Regierung der Entscheidung Folge leisten und alle Anklagepunkte gegen die 30 Aktivisten fallen lassen werde. "Diese Entscheidung ist ein Riesenschritt zur sofortigen Freilassung der Arctic 30", sagte Münchmeyer.

Der Gerichtshof hatte zuvor verfügt, dass Russland das bei einer Protestaktion beschlagnahmte Greenpeace-Schiff freigeben und dessen Crew gegen Kaution freilassen muss. Die Niederlande sollen als Flaggenstaat 3,6 Millionen Euro als Bankgarantie in Russland hinterlegen. Die Maßnahmen seien bindend und unverzüglich umzusetzen. Alle Besatzungsmitglieder müssten Russland verlassen dürfen.

Russland erkennt Urteil nicht an, lässt Aktivisten dennoch frei

Die russische Führung hat allerdings in einer ersten Reaktion mitgeteilt, das Urteil aus Hamburg nicht anzuerkennen. Das Tribunal sei nach Ansicht Moskaus nicht zuständig, teilte das Außenministerium am Freitag mit. Russland habe 1997 das UN-Seerechtsübereinkommen nur teilweise ratifiziert und betont, keine Entscheidungen anzuerkennen, welche die nationale Souveränität einschränkten. Zudem habe die Besatzung der "Arctic Sunrise" gegen internationale und russische Gesetze verstoßen. Moskau werde das Urteil prüfen und eine Antwort formulieren, kündigte das Ministerium an. Vertreter Russlands hatten bereits die mündliche Verhandlung vor gut zwei Wochen boykottiert.

Allerdings scheint es so, als würde sich die am Mittwoch getroffene Prognose von Henning Jessen, Professor für Seerecht an der Universität Hamburg, gleichwohl bestätigen. Er hatte geäußert, dass Russland im Falle einer gerichtlichen Niederlage gleichwohl einlenken werde, wenn auch offiziell nicht unter dem Eindruck des Urteils. Tatsächlich ist bereits im Vorfeld der Entscheidung ein Großteil der inhaftierten Aktivisten auf Kaution freigelassen worden.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

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Internationaler Seegerichtshof ordnet Freilassung an: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10147 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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