Die Gewalt gegen die Rohingya in Myanmar hat die Welt schockiert. UN-Ermittler dokumentierten Morde, Vergewaltigungen, zerstörte Dörfer. Über 700.000 flohen. Nun entschied erstmals das höchste UN-Gericht.
Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof ein erstes Urteil gefällt und das Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya-Minderheit verpflichtet. Damit gab das höchste Gericht der Vereinten Nationen am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an den noch im Land lebenden 600.000 muslimischen Rohingya zu verhindern.
Gambia berief sich in der Klage auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär Myanmars "anhaltenden Völkermord" zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 Rohingya waren in das Nachbarland Bangladesch geflohen.
Einstimmiges Urteil der 17 Richter
Das UN-Gericht folgte nun dieser Argumentation. Mit dem einstimmigen Urteil verpflichteten die 17 Richter Myanmar auch, innerhalb von vier Monaten über die konkreten Maßnahmen zum Schutz der Minderheit zu berichten.
Das Urteil ist zwar erst eine Vorentscheidung. Das Hauptverfahren muss noch beginnen und wird vermutlich Jahre dauern. Dennoch wird es als wichtiges Signal gewertet.
Myanmars Regierungschefin, die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, räumte inzwischen ein, dass Soldaten ihres Landes Kriegsverbrechen begangen haben könnten. "Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt", schreibt Aung San Suu Kyi in einem Text für die Financial Times. Doch erneut sprach sie auch von einer Verzerrung des Bildes. Auch vor dem UN-Gericht hatte sie den Vorwurf des Völkermordes entschieden zurückgewiesen.
Gambia wird bei der Klage von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit unterstützt, die 57 Mitgliedstaaten hat.
dpa/tap/LTO-Redaktion
UN-Gericht zu Völkermord: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39851 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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