Hessischer VGH zu G8-Schulsystem: Fahrtkosten ab Klasse zehn selber zahlen

14.01.2014

Der verkürzte gymnasiale Bildungsgang hat für betroffene Schüler in Hessen einen ungeahnten Nachteil: Sie müssen bereits nach Ende der neunten Klasse auf eigene Kosten zur Schule kommen. Im alten System wurden diese Kosten auch noch Schülern der zehnten Klasse erstattet.

Der eindeutige Wille des Hessischen Gesetzgebers sei, die Schülerbeförderungskosten bis zum Ende der Sekundarstufe I (Mittelstufe) zu gewähren. Die Erstattungspflicht solle also nicht erst mit der Mittleren Reife am Ende der zehnten Jahrgangsstufe entfallen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hob damit das erstinstanzliche Urteil auf und gab dem Rheingau-Taunus Kreis Recht (Beschl. v. 17.12.2013, Az. 7 A 1481/13).

Der Kreis hat sich damit gegenüber einer Schülerin durchgesetzt, die ihre Fahrtkosten für die Jahrgangsstufe zehn ersetzt verlangte. Sie besucht eine kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe im G8-System. In diesem legen Schüler das Abitur bereits nach der Stufe zwölf ab und damit ein Jahr früher als im "alten" System.

Das Hessische Schulgesetz sieht in § 161 Abs. 5 Nr. 3 vor, dass der kommunale Träger Schülern bis Ende der Mittelstufe die Kosten für die Fahrt erstatten muss. Hierüber stritten die Parteien. Die Schülerin war der Ansicht, der Anspruch ende erst mit Erlangung der Mittleren Reife. Die erwerben Schüler auch im G8-System erst nach der Jahrgangsstufe zehn. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden sah dies ebenso.

Doch die Kasseler Richter schlossen sich der Ansicht des Kreises an und verwiesen auf den Wortlaut der Vorschrift. Demnach sei der Wille des Gesetzgebers eindeutig: Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung solle mit Ende der Sekundarstufe I ausgeschlossen sein. Im G8-System bedeute dies: Nach Jahrgangsstufe neun. Ab diesem Zeitpunkt hätten Schüler die Kosten selbst zu tragen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Hessischer VGH zu G8-Schulsystem: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10654 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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