Haussklavin-Prozess: Mehrjährige Haftstrafen für Täterehepaar

05.12.2011

Im so genannten Haussklavin-Prozess hat das LG Mosbach ein Ehepaar aus Haßmersheim wegen Geiselnahme zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 51 Jahre alte Mann erhielt eine Strafe von acht Jahren und zehn Monaten, seine 46 Jahre alte Ehefrau wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Landgericht (LG) Mosbach in Baden-Württemberg sah es am Montag als erwiesen an, dass das Paar eine heute 21-Jährige rund neun Monate gegen ihren Willen festgehalten, misshandelt und gedemütigt hatte (Urt. v. 05.12.2011, Az. 1 KLs 12 Js 3553/11).

Die Angeklagten hatten zuvor ein Teilgeständnis abgelegt.

Der Mann räumte ein, die 21-Jährige geschlagen zu haben. Die ihm zur Last gelegte sexuelle Nötigung stritt er ab. Er bedaure sein Verhalten sehr, sagte er. Die Frau erklärte: "Es tut mir unendlich leid, dass ich nicht die Courage hatte, ihr zu helfen." Sie habe nicht gewagt, sich gegen ihren Mann zu stellen, auch aus Angst vor Schlägen.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Haussklavin-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4969 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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