Bundesregierung prüft Hartz-IV-Sanktionen: Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?

17.09.2014

Union und SPD nehmen die komplizierten Hartz-IV-Regeln unter die Lupe. Insbesondere die scharfen Sanktionen für unter 25-Jährige, die von vielen Experten als verfassungswidrig beurteilt werden, stehen auf dem Prüfstand. Im Herbst soll es einen Gesetzesentwurf geben.

Das Bundesarbeitsministerium will Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger vereinfachen und teils entschärfen. Dies betrifft Langzeitarbeitslose, die zum Beispiel Termine unentschuldigt versäumen oder Jobs ablehnen.

Strengere Regeln für unter 25-Jährige soll es nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nicht mehr geben. Diese gehe aus einem Konzept des Ministeriums "zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts" in der Grundsicherung hervor. Wegfallen solle auch die Sanktionierung der Kosten der Unterkunft. Angestrebt würden einheitliche Sanktionshöhen. Im Herbst werde ein Gesetzentwurf vorgelegt, erklärte das Ministerium am Dienstag auf Anfrage.

Schon Mitte Juni hieß es unter Berufung auf ein Arbeitspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, dass die Sanktionen für unter 25-Jährige entschärft werden sollen. Für sie sollten dann die gleichen Regeln gelten wie für heute über 25-Jährige. Bisher werden den Jüngeren bereits beim ersten groben Verstoß die Bezüge komplett gestrichen. Das ist nach Ansicht von Rechtsexperten jedoch schwerlich mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren.

Bei Älteren fallen bei der ersten Pflichtverletzung bisher 30 Prozent der Bezüge für drei Monate weg. Wer innerhalb eines Jahres nochmals gegen die Regeln verstößt, dem wird die Leistung um 60 Prozent gekürzt. Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren eine Klageflut gegen Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen. Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen Sanktionen bei Hartz IV war 2013 erfolgreich.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesregierung prüft Hartz-IV-Sanktionen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13201 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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