Beschlagnahmte Bilder im Fall Gurlitt: Ver­ein­ba­rung zum "Schwa­binger Kunst­fund"

07.04.2014

Wie das Bayerische Justizministerium am Montag mitteilte, hat der Kunsterbe Cornelius Gurlitt mit Freistaat und Bund eine Vereinbarung im Zusammenhang mit den bei ihm aufgefundenen Gemälden getroffen: Gurlitt soll die eindeutig ihm gehörenden Kunstwerke "zeitnah" zurückerhalten. Die übrigen Kunstwerke will er freiwillig einer Expertenkommission zur Verfügung stellen, etwaige Raubkunst soll an die Eigentümer zurückgehen.

Die mit dem gerichtlich bestellten Betreuer von Gurlitt, Rechtsanwalt Christoph Edel, geschlossene "Verfahrensvereinbarung" gilt für die Zeit nach der Beschlagnahme der bei Cornelius Gurlitt sichergestellten 1.280 Gemälde. Bei vielen dieser Kunstwerke sind bis heute weder Herkunft noch Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt.

Mit der Beantwortung dieser Fragen ist eine "Taskforce" betraut. Diese soll nun auf Grundlage der mit dem Kunsterben geschlossenen Vereinbarung weiter ermitteln können: Gemälde, bei denen ein Raubkunstverdacht "nicht sicher ausgeschlossen" werden kann, sollen weiter in staatlichem Gewahrsam bleiben. Von den Experten als NS-Raubkunst identifizierte Werke sollen an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Nach Angaben des Bayerischen Justizministeriums betrifft die nun geschlossene Vereinbarung nicht das Steuerstrafverfahren gegen Gurlitt, sondern regelt lediglich den weiteren Umgang mit dem "Schwabinger Kunstfund".

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beschlagnahmte Bilder im Fall Gurlitt: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11584 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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