Nach EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: Leutheusser-Schnarrenberger in Löschungs-Beirat berufen

11.07.2014

Goolge hat die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in seinen Beirat für Fragen rund um die Löschung von Suchergebnissen berufen. Sie werde dem achtköpfigen Gremium angehören, das den Internet-Konzern beim Umgang mit den Löschanfragen beraten wird, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Freitag.

Das Gremium soll von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen, um Fragen zu untersuchen, die bei besonders schwierigen Löschanträgen aufkommen, schreibt der Chef-Justiziar von Google, David Drummond, in der FAZ.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu Inhalten aus ihren Ergebnisseiten für bestimmte Anfragen löschen müssen, wenn diese Nutzer in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen.

Google sehe das Urteil des EuGH zum "Recht auf Vergessen" sehr kritisch, schreibt Drummond. Das Unternehmen respektiere aber selbstverständlich die Vorgaben des Gerichts. Bisher seien über 70.000 Löschanträge eingegangen, die mehr als 250.000 Websites betreffen. "Unser Team überprüft jeden einzelnen Antrag individuell, meistens mit begrenzten Informationen und fast ohne Kontext", so Drummond weiter.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessenwerden: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12538 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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