Nach dem Willen der Mehrheit von CDU und SPD im Landtag von Sachsen-Anhalt soll die Landesregierung im Bundesrat Vorschläge für eine Änderung der Gesetzeslage einbringen, derzufolge die Bundesagentur für Arbeit auch Tätigkeiten mit zu niedriger Bezahlung vermitteln muss.
Konkret soll die Agentur dazu berechtigt werden, "die Vermittlung von Arbeitsangeboten abzulehnen, wenn hierfür nicht der Tariflohn oder der ortsübliche Lohn gezahlt werden soll".
Außerdem beauftragte der Landtag die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Durchsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" einzusetzen. Dieser solle künftig nach einer Einarbeitungszeit von drei Monaten gelten.
Schon vor der Landtagssitzung hatte die Opposition die Vorstöße der Regierungsfraktionen kritisiert. Die Fraktion der Linken erklärte etwa, dass der Antrag zur Bundesagentur für Arbeit nicht nicht weit genug gehe, weil er Hartz-IV-Empfängern nicht helfe. Zudem solle der gleiche Lohn nicht erst nach einer Einarbeitungszeit gezahlt werden.
dpa/sh/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3492 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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