Bundesregierung zu Doping: Einigung auf scharfes Anti-Doping-Gesetz

01.10.2014

Die Bundesregierung will härter gegen Doping-Sünder vorgehen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht Strafen schon beim Besitz geringster Mengen der verbotenen Substanzen vor. Auf Privatpersonen, die Dopingmittel nur aus ästhetischen Gründen einnehmen, soll er nicht angewendet werden.

Nach einer langen Phase der Beratung sollen Dopingsünder bald mit schärferen Strafen rechnen müssen. Die Bundesregierung hat sich nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) auf einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Rechtslage verständigt.

Vorgesehen ist darin die umstrittene "uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit". Nach bisheriger Rechtslage war lediglich der Besitz "nicht geringer Mengen" unter Strafe gestellt. Neben den Hintermännern sollen auch die Sportler selbst uneingeschränkt zur Verantwortung gezogen werden. Der Gesetzentwurf sieht Höchststrafen von bis zu drei Jahren vor. Von der Strafbarkeit ausgenommen sind jedoch  Personen, die ihren Sport nicht gewerblich betreiben.

Bisherige Bestrebungen, die Dopingstrafbarkeit zu reformieren, stießen insbesondere auf Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) auf teils heftigen Widerstand. Dort besteht die Sorge, die Sportgerichtsbarkeit könne in ihren Kompetenzen beschnitten werden. Eine Stellungnahme des DOSB zu dem neuen Entwurf liegt noch nicht vor.

Für und Wider eines schärferen Anti-Doping-Gesetzes wurden an dieser Stelle bereits ausführlich besprochen.

avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesregierung zu Doping: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13356 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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