Neues Anti-Terror-Gesetz: Kabi­nett besch­ließt Flug­gast­da­ten­spei­che­rung

15.02.2017

EU-Sicherheitsbehörden können von Fluggesellschaften künftig die Daten ihrer Passagiere bis hin zu den Essensbestellungen abfragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. 

Name, Kreditkartennummer, sogar, was man im Flugzeug zu essen bestellt hat, können europäische Sicherheitsbehörden künftig einfach herausfinden. Jedenfalls wenn der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf in Kraft tritt. Dieser sieht vor, dass Fluggesellschaften den EU-Mitgliedstaaten die Daten ihrer Passagiere zur Speicherung überlassen müssen.

Das geplante Fluggastdatengesetz (FlugDaG) soll die EU-Richtlinie 2016/681 aus dem vergangenen Frühjahr umsetzen. Begründet wird es mit der anhaltenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, der die Regierung mit dem Entwurf begegnen will. Auch gegen andere Formen der organisierten Kriminalität richtet sich die Maßnahme.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) teilte in einer Mitteilung zu dem Entwurf, der aus seinem Ministerium stammt, auch gegen die lange Entscheidungsfindung in den EU-Institutionen aus: "Die Richtlinie wurde viel zu lange in der EU verhandelt. Jetzt haben wir im Interesse der Sicherheit bei der Umsetzung keine Zeit zu verlieren".

Überprüfung und Austausch durch Sicherheitsbehörden

Die Umsetzungsfrist läuft noch bis zum 25. Mai 2018. Dann soll das Gesetz in Kraft treten und die notwendigen Maßnahmen sollen schnellstmöglich ergriffen werden.

Fluggesellschaften müssen danach die erhobenen Daten zu ihren Passagieren den Sicherheitsbehörden der Unionsstaaten zur Verfügung stellen. Diese können die Daten dann überprüfen und auch untereinander austauschen. Allerdings nur unter "engen Voraussetzungen", wie das Bundesinnenministerium (BMI) beteuert. Zudem soll es auch eine Möglichkeit für Fluggäste geben, sich über die von ihnen erhobenen Daten zu informieren.

Der Katalog von Daten, die nach dem Gesetz erhoben werden sollen, ist allerdings umfangreich. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums handelt es sich um personenbezogene Daten, ebenso wie Auskünfte über Reiseverlauf, Zahlungsdaten und Gepäckangaben bis hin zur Sitzplatznummer. Sogar die Essenswünsche sollen übermittelt werden.

Um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären, müsse man "wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist", erklärte de Maizière. Die Speicherung der Fluggastdaten leiste einen wesentlichen Beitrag, um die öffentliche Sicherheit in Europa zu verbessern.

dpa/mam/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Neues Anti-Terror-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22109 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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