Frauen, die sich zum Thema Schwangerschaftsabbruch informieren wollen, werden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen nicht selten angefeindet. Solche sogenannten Gehsteigbelästigungen sollen künftig mit Bußgeld geahndet werden können.
Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lisa Paus (Grüne), gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen beschlossen. Danach sollen Länder künftig dafür sorgen, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen oder sich darüber informieren möchten, einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen erhalten.
Den Anlass für diesen Gesetzesentwurf gaben laut BMFSFJ sich häufende Meldungen über Gehsteigbelästigungen von Beratungsstellen wie Pro Familia. Die Beratungsstellen hätten berichtet, dass sowohl ratsuchende Frauen als auch Beschäftigte zum Beispiel von radikalen Abtreibungsgegnern belagert worden seien. Dabei scheuten diese nicht davor zurück, sich demonstrativ direkt vor solche Einrichtungen zu stellen und laute Gebetsrufe von sich zu geben, während sie Plakate mit religiösen Motiven hochhielten. So etwas wäre künftig ein Verstoß gegen das geplante Gehtsteigbelästigungsverbot und soll als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Für Familienministerin Paus sind solche Belästigungen nicht hinnehmbar: "Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen." Auch die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner müsste in solchen Fällen zurücktreten, meint Paus: "Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird."
dpa/so/LTO-Redaktion
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53710 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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