Die ehemalige Fürther Landrätin Gabriele Pauli hat in einem Rechtsstreit um ihre Fotos in Latex-Handschuhen eine Schlappe erlitten. Das OLG München wies am Dienstag die Klage der Politikerin gegen einen Beitrag von "Bild.de" ab, in dem sie kurz nach Veröffentlichung der Fotos 2007 als "durchgeknallte Frau" bezeichnet worden war. Der Senat ließ eine Revision nicht zu.
Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht (OLG), Eva Spangler betonte in der Berufungsverhandlung, sie halte die Bezeichnung zwar für ehrverletzend. Der Autor habe die Aussage jedoch vor dem Hintergrund gemacht, dass Pauli damals viele Karrierechancen hatte und sich somit die Frage gestellt habe, "wie man sowas machen kann". "Wir glauben, es ist keine Schmähung." (Az. 18 U 2334/12).
In erster Instanz hatte das Landgericht Traunstein in dem Bericht eine unzulässige Schmähkritik gesehen und die weitere Verbreitung verboten. Zudem war das Landgericht im Mai der Meinung, die Bezeichnung "Domina-Posen" sei nicht von den Tatsachen gedeckt. Es hatte aber Paulis Forderung nach eine Entschädigung von 5.000 Euro zurückgewiesen (Az. 8 O 5139/11).
Pauli betonte, sie habe die Veröffentlichung der für das Magazin "Park Avenue" aufgenommenen Bilder so nie gewollt. "Aufgrund dieses Artikels, den ich in dieser Weise nie wollte, ist soviel losgetreten worden an Schmähungen, Beleidigungen." Irgendwann müsse das gestoppt werden, sagte die 55-Jährige.
Weiteres Verfahren: Verwendung von Bildern in Politmagazin
Die heute fraktionslose Landtagsabgeordnete wehrt sich in einem zweiten Verfahren dagegen, dass die Bilder vom Bayerischen Rundfunk im Politikmagazin "Kontrovers" verwendet wurden. Das Urteil zu diesem Fall wurde nicht mehr für Dienstag erwartet. In erster Instanz hatte das Landgericht München die Klage gegen den Fernsehsender abgewiesen: Pauli müsse die Veröffentlichung dulden, da die Bilder zur Zeitgeschichte gehörten (Az.: 9 O 29610/11).
Richterin Spangler sagte, entscheidend sei hier, ob die Fotos gegen Paulis Willen in die Öffentlichkeit gelangten. Pauli sagte, ihr sei zugesagt worden, dass sie Fotos und Text zur Freigabe bekomme. Zitate seien ihr vorgelegt, ihre Bearbeitung aber nicht berücksichtigt worden. Die Fotos habe sie nicht vorab bekommen. "Ich wäre mit der Aufmachung des Artikels nicht einverstanden gewesen, schon gar nicht mit der Überschrift 'Sankt Pauli'." Damit sei "eine Welle" losgetreten worden. "Es ist mindestens ehrverletzend, es ist sogar zukunftsverbauend", sagte sie.
"Die Bilder sind sehr ästhetisch und zeigen die romantische Seite an mir."
Pauli, die sich einmal für das Titelblatt "Bunte" mit einer Bayernfahne bekleidet ablichten ließ, hatte die Fotos früher in einigen Medien verteidigt. Sie sagte etwa der "Süddeutschen Zeitung": "Ich zeige nirgendwo zu viel und habe auf allen Bildern Kleidung an. Die Bilder sind sehr ästhetisch und zeigen die romantische Seite an mir.
Die Politikerin wurde 2006 bundesweit bekannt, weil sie zum Sturz des damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) beitrug. Stoiber erklärte Anfang 2007 seinen Rücktritt. Noch nach Veröffentlichung der Fotos kandidierte Pauli für den CSU-Vorsitz, blieb aber ohne Chance. Wenig später trat sie aus der CSU aus. Im Juni 2008 wurde sie für ein Jahr Mitglied der Freien Wähler, heute sitzt sie als Parteilose im Landtag.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OLG München zu Latex-Fotos: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7376 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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