Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts auf Meineid. Es geht um Aussagen Petrys vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags zur Finanzierung des Wahlkampfes des AfD.
Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt nun doch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen AfD-Chefin Frauke Petry auf. Da Petry auch Abgeordnete des Sächsischen Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch in Dresden. Zuvor hatte die Morgenpost darüber berichtet.
Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor. Die 40 Jahre alte Landes- und Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll.
Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung noch gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch einen Tag später von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert und die Einstellungsverfügung aufgehoben worden.
dpa/una/LTO-Redaktion
Verdacht auf Meineid: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19471 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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