Die Aktivistin, die am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 halbnackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen war, wird sich wohl vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen eine Aktivistin der feministischen Gruppe Femen erhoben. Sie wirft ihr Störung der Religionsausübung nach § 167 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Die Frau war während des Gottesdienstes am ersten Weihnachtsfeiertag weitgehend nackt auf den Altar des Kölner Doms gesprungen.
Sie hatte zunächst unauffällig an der Messe teilgenommen, sich dann jedoch ihrer meisten Kleidungsstücke entledigt und auf den Altar gestiegen. Auf ihrem Oberkörper waren die Worte "I am God" zu lesen. Nach Medienberichten soll der Kölner Domprobst drei Tage zuvor über einen möglichen Protest gewarnt worden sein. In der Folge wurde auch der Verdacht formuliert, Teile der Medien seien vorab über die geplante Aktion informiert worden, und hätten aus diesem Grund Reporter zur Messe geschickt.
Da die Aktivistin zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt war, wird noch zu entscheiden sein, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwednung findet. Über die Anklage hat das Amtsgericht (AG) Köln zu befinden.
una/LTO-Redaktion
Femen-Aktivistin im Kölner Dom: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12521 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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