Der Fußballverein 1. FC Köln hat die Domain "www.fc.de" auf seinen Namen registrieren lassen. Ein Rechtsstreit mit dem bisherigen Inhaber wurde gütlich beigelegt.
Nun also doch: Der 1. FC Köln ist Inhaber der Domain www.fc.de". Laut dem Deutschen Network Information Center (DENIC), das alle de.-Adressen verwaltet, ergab, ist die Domain seit Samstag auf die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA eingetragen.
Nur die Rheinländer mag überraschen, dass es darum Streit geben konnte. Im Rheinland ist "der FC" jedem ein Begriff. Ob beliebt oder nicht, dass mit diesen zwei Buchstaben der Fußball-Bundesligist 1. FC Köln gemeint ist, daran besteht dort kein Zweifel.
Das sei aber nicht überall auf der Welt so, befand der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Köln, Hubertus Nolte, im März. In der Berufungsinstanz des Rechtsstreits um die Domain nahmen die Parteien dies zum Anlass, einen Vergleich zu schließen, berichte die Kölnische Rundschau in Übereinstimmung mit einem Statement der Vertreter des Beklagten. Demnach willigte der 1. FC Köln in eine Zahlung von 20.000 Euro für die Zustimmung zur Löschung der Eintragung des beklagten bayerischen Inhabers der Domain ein. Nun ist die Umsetzung erfolgt.
OLG: nur Kölner Fußballfans meinen den FC Köln
Lange hatte man sich zuvor mit dem bisherigen Inhaber der Domain darum gestritten, ob diese dem Fußballverein zustehe. Der wiederum hatte sie nur gegen eine Summe von 50.000 Euro an den Klub veräußern wollen. Auch den anderen Bundesligaklubs FC Bayern München und FC Augsburg hatte er sie zum Kauf angeboten.
Vor Gericht verlangte der "kölsche" FC von ihm sodann die Zustimmung zur Löschung durch den Domain-Verwalter, nachdem der Mann ein Kaufangebot des Vereins über 5.000 Euro abgelehnt hatte - und hatte vor dem Landgericht Erfolg (Urt. v. 09.08.2016, Az. 33 O 250/15). Die Richter der ersten Instanz hatten sich dem Vortrag der Klägerseite noch angeschlossen, wonach die Bezeichnung "FC" für den Fußballclub seit Jahren etabliert sei und auch in der Berichterstattung verwendet werde. Demnach stehe ihm das Namensrecht an dem Kürzel zu, weshalb er aus § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Verwendung der Domain für sich beanspruchen könne.
Mit dem Argument der der "lang andauernden und bundesweiten Benutzung" des Kürzels als Synonym für den Kölner Verein konnte sich die Berufungsinstanz aber weniger anfreunden. Das OLG tendierte nach Informationen der Kölnischen Rundschau klar zur Auffassung des bisherigen Domaininhabers aus Bayern, der argumentiert hatte, nur Fußballfans in Köln meinten mit dem Kürzel "FC" auch eindeutig den dortigen Verein. "Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns bei den Fans des FC unbeliebt machen", wurde dort der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte zitiert.
Tatsächlich könne das Kürzel für eine ganze Reihe von Begriffen stehen, unter anderem andere Fußballvereine mit dem Namenszusatz "FC", und eben nicht nur für den 1. FC Köln. "Wir bezweifeln, dass in Oberbayern oder in Sachsen bei der Verwendung von FC gleich an Köln gedacht wird", zitiert das Kölner Lokalmedium Richter Nolte. Das Namensrecht des Klubs könnte somit nur an seinem vollständigen Namen bestehen.
mam/LTO-Redaktion
Maximilian Amos und Pia Lorenz, Domain "www.fc.de" registriert: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22652 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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