NSU-Prozess: Zschäpe will Fragen zum Fall Peggy beant­worten

05.12.2016

Der Fall Peggy bleibt mysteriös. Auch wenn im Sommer Knochen der toten Schülerin gefunden wurden, blieben viele Fragen offen. Kann jetzt Beate Zschäpe Licht ins Dunkel bringen?

Die tote Peggy war mehr als 15 Jahre verschwunden, bis ihre sterblichen Überreste in einem Wald gefunden wurden. Dann tauchte an den Spuren auch noch DNA von NSU-Mitglied Böhnhardt auf. Diese Woche will sich Beate Zschäpe in der Sache äußern.

Die mutmaßliche Rechtsterroristin will am Donnerstag im NSU-Prozess Fragen des Oberlandesgerichts München zu dem verschwundenen Mädchen aus Oberfranken beantworten. Sie hatte zugesagt, die Antworten auf die Fragen der Richter schriftlich zu formulieren und von einem ihrer Anwälte verlesen zu lassen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte Zschäpe Ende Oktober gefragt, ob sie über Informationen zu Peggy verfüge, die sie nicht aus den Medien habe.

Die damals neun Jahre alte Schülerin war im Mai 2001 verschwunden. Der Fall sorgte seitdem immer wieder für Schlagzeilen. Erst im vergangenen Sommer - also mehr als 15 Jahre später - hatte ein Pilzsammler in einem Waldstück in Thüringen 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt Knochen des Kindes entdeckt.

Fehler der Spurensicherung bei Ermittlungen?

Am Fundort hatten Ermittler auch ein Beweisstück sichergestellt, an dem DNA des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt nachgewiesen wurde. Mit ihm und Uwe Mundlos hatte Zschäpe fast 14 Jahre im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Morde verübt haben, neun davon aus rassistischen Motiven.

Unklar ist, wie die Böhnhardt-Spur zum Fundort in dem Wald gelangte. Laut Staatsanwaltschaft und Polizei gibt es mögliche Anhaltspunkte dafür, dass bei der Spurensicherung in beiden Fällen identisches Gerät verwendet wurde. So könnte die Spur verunreinigt worden sein.

Über eine Laboruntersuchung dazu wollte die Staatsanwaltschaft Bayreuth vergangene Woche keine Auskunft geben. Ihr Sprecher sagte, eine Erklärung werde es erst dann geben, wenn alles untersucht sei.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21359 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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