Die Gemeinde Niedernhausen im Rheingau-Taunus-Kreis hat bei einer Auftragsvergabe zur Sanierung der Autalhalle gegen EU-Recht verstoßen. Das Vorhaben hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab mit seinem Urteil einer Vertragsverletzungsklage der Kommission statt (Urt. v. 15.03.2012, Rs. C-574/10).
Die Gemeinde Niedernhausen hatte 2006 ein örtliches Architekturbüro mit der Sanierungsplanung für die Sport- und Veranstaltungshalle beauftragt. Die gestaffelten Verträge erreichten insgesamt einen Umfang von 291.000 Euro. Der EuGH unterstützte die Argumentation der Kommission, wonach die Architektenleistungen als Einheit zu sehen seien. Seit Anfang 2008 liegt der Schwellenwert des EU-Vergabegesetzes bei 206.000 Euro.
Die EU-Kommission war über eine Beschwerde auf den Fall aufmerksam geworden und hatte ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Rechts eingeleitet. Verfahren dieser Art richten sich gegen Mitgliedstaaten.
Die Grünen in Niedernhausen erklärten, sie hätten bereits vor der Auftragsvergabe auf die nötige Ausschreibung hingewiesen. "Es ist bedauerlich, dass weder der Landrat noch der Innenminister als zuständige Aufsichtsbehörde adäquat eingegriffen haben", teilte der Fraktionschef in der Gemeindevertretung, Peter Seel, mit. "Den Schaden haben jetzt alle Niedernhausener, denn die Kosten der Sanierung sind im Vergleich zu dem Gutachten des beauftragten Büros um über 70 Prozent auf nun 4,6 Millionen Euro gestiegen."
dpa/tko/LTO-Redaktion
EuGH zu Architektenleistungen: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5789 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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