EuGH: Klage gegen Zulas­sung von Gen-Soja­bohne geschei­tert

12.09.2019

Genetisch veränderte Pflanzen kommen in Europa nach einer EU-Prüfung auf den Markt. Nichtregierungsorganisationen sehen das Ganze skeptisch. Im Fall der Zulassung einer Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto der EuGH nun entschieden.

Produkte mit einer genveränderten Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto dürfen in der Europäischen Union weiter verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies am Donnerstag die Klage dreier Nichtregierungsorganisationen gegen die Zulassung zurück (Urt. v. 12.09.2019, Az. C-82/17 P).

Die Brüsseler EU-Kommission hatte den Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die die Bohne MON 87701 × MON 89788 enthalten, 2012 erlaubt. Dagegen klagten drei deutsche Nichtregierungsorganisationen. Sie argumentierten, gesundheitliche Risiken seien vor der Zulassung nicht ausreichend geprüft worden.

Die Bohne von Monsanto wurde genetisch verändert und ist damit sowohl insekten- als auch herbizidresistent. Das bedeutet, dass sie einerseits für Schädlinge unattraktiv ist und andererseits unempfindlich für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Sie wird nach Angaben von Bayer, der den US-Saatgutkonzern Monsanto mittlerweile übernommen hat, in Südamerika angebaut. Seit 2013 wurden demnach 73,6 Millionen Hektar in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay damit bepflanzt.

Kläger: Gesundheitsrisiken nicht ausreichend geprüft

Das Urteil vom Donnerstag markiert das Ende eines mehrjährigen Rechtsstreits. Das Gericht der Europäischen Union als untere Kammer hatte die Klagen der Organisationen gegen die Zulassung bereits 2016 zurückgewiesen. Dagegen legten Testbiotech, das European Network of Scientists for Social and Environmental Responsability und Sambucus Widerspruch ein - ohne Erfolg.

Für die Zulassung von genetisch veränderten Organismen sind in Europa die EU-Kommission und Vertreter der EU-Staaten zuständig. Dabei stützen sie sich auf Expertise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa). Die Kläger argumentierten unter anderem, die EU-Kommission habe gesundheitliche Risiken der Sojabohne nicht ausreichend geprüft. Der Gerichtshof bestätigte nun das Urteil des EU-Gerichts von 2016, wonach die Nichtregierungsorganisationen ihre Bedenken nicht hinreichend begründet hätten.

Christoph Then von Testbiotech erklärte: "Wir sehen, dass das Gericht die Hürden recht hoch legt für solche Klagen." Allerdings ließe sich aus dem Urteil auch viel für die Formulierung künftiger Klagen lernen. "Wir glauben nicht, dass das das Ende der Diskussion sein wird." Bayer begrüßte das Urteil. Auswirkungen für Importgenehmigungen der Bohne für die Europäische Union gebe es nicht.

Genetisch veränderte Pflanzen stehen fast nirgendwo auf Feldern in der EU. Lediglich die Monsanto-Maissorte MON 810 wird nach Angaben der EU-Kommission in Spanien und Portugal angebaut. Genveränderte Bestandteile in Futter- und Lebensmitteln müssen ausdrücklich gekennzeichnet werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37591 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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