Die Bundesrepublik hat über Jahre systematisch gegen EU-Recht zur Luftreinhaltung verstoßen, urteilt der EuGH. Seitdem habe sich aber einiges getan, hält die Umweltministerin dagegen. Die EU-Kommission sieht Handlungsbedarf beim Diesel.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die EuGH-Richterinnen und Richter am Donnerstag in Luxemburg (Urt. v. 03.06.2021, Rechtssache C-635/18). Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Luftqualität in den Jahren von 2010 bis 2016.
Mit dem Urteil gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 seien noch 25 Städte betroffen gewesen, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.
Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien. Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
Muss Deutschland bei älteren Dieselfahrzeugen nachsteuern?
Den Argumenten der Kommission folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, die Bundesrepublik habe "offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen erlassen", damit die Zeiträume der Nichteinhaltung der Grenzwerte für NO2 in den 26 streitigen Gebieten so kurz wie möglich gehalten werden, wie es in dem Urteil heißt.
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.
Das Urteil selbst sieht keine Strafzahlungen oder Handlungsanweisungen vor, es stellt lediglich den Rechtsverstoß fest. Die EU-Kommission hat Deutschland nach dem Urteil am Donnerstag aufgefordert, alles zur Einhaltung der Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu tun. Alle Ursachen müssten angegangen werden, erklärte eine Kommissionssprecherin in Brüssel. Dabei spielten oft auch Emissionen älterer Dieselfahrzeuge eine Rolle. Die Sprecherin betonte, bei der Wahl der Mittel für saubere Luft hätten die EU-Staaten freie Hand, doch müssten die Maßnahmen wirksam sein und das Problem so schnell wie möglich lösen. "Deshalb müssen die Maßnahmen die wichtigsten Ursachen der Emissionen angehen", erklärte die Sprecherin. "Je stärker die Überschreitungen, desto dringender ist die Notwendigkeit, einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger zu treffen."
"Schallende Ohrfeige" und "merkliche Fortschritte" – die Reaktionen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte schon vorab erklärt, der Richterspruch aus Luxemburg habe "grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für die saubere Luft". Der Verband bedauerte allerdings, dass das Urteil erst mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte komme. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: "Die rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung durch das höchste europäische Gericht ist eine schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank."
Die Bundesumweltministerin Svenja Schulze verweist auf merkliche Fortschritte in jüngster Vergangenheit. In den vergangenen Jahren sei viel für die Luftqualität erreicht worden, erklärte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Berlin. "2016 wurden die Grenzwerte noch in 90 Städte teils erheblich überschritten. Im Jahr 2020 reißt nur noch ein Bruchteil davon die Latte - das ist ein großer Erfolg." Dennoch seien sechs Städte mit Grenzwertüberschreitung immer noch sechs zu viel.
Schulze erklärte, entscheidend für die positive Entwicklung seien die Maßnahmen zur Luftreinhaltung von Bund und Ländern gewesen. "Außerdem sorgen die neuen Abgasnormen für Diesel-Pkw für mehr saubere Fahrzeuge auf der Straße, und nicht nur auf dem Papier." Sie verwies darauf, dass der Bund über das Sofortprogramm "Saubere Luft" insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitstelle, damit die Busflotten elektrisch werden oder Diesel-Busse nachgerüstet werden. Auch die Maßnahmen der Städte – Tempo-30-Zonen und die Nachrüstung von Bussen im Nahverkehr etwa – leisteten einen wertvollen Beitrag für die Luftqualität vor Ort.
Länder hatten sich gegen Dieselfahrverbote gewehrt
Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sieht in dem EuGH-Urteil eine Bestätigung des Kurses im Südwesten. "In den vergangenen Jahren wurde im Land ein ganzes Bündel regional und lokal wirkender Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt", betonte er am Donnerstag. "Damit konnten wir erreichen, dass die europäischen Grenzwerte fast überall im Südwesten eingehalten werden." Die Bemühungen um saubere Luft würden konsequent fortgesetzt
Zahlreiche dieser Maßnahme wie auch Dieselfahrverbote in deutschen Städten wurden erst nach Klagen durch Verbände wie die DUH eingeführt – und stießen zum Teil wie auch in Baden-Württemberg und in Bayern auf heftige Widerstände der Landesregierungen.
Die DUH hat nach eigenen Angaben seit 2011 in insgesamt 40 Städten und neun Bundesländern geklagt und Maßnahmen wie Dieselfahrverbote, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrrad- und Fußverkehr sowie Tempo 30 durchgesetzt.
Mit Material der dpa
Markus Sehl, EuGH rügt Luftverschmutzung: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45115 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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