AGG bei Assistenz für Menschen mit Behinderungen: Bewer­ber­suche aus bestimmter Alters­gruppe gerecht­fer­tigt

07.12.2023

Menschen mit Behinderungen dürfen gezielt nach Assistentinnen in ihrem Alter suchen. Dies stellt keine rechtswidrige Altersdiskriminierung dar, entschied der EuGH.

Menschen mit Behinderungen dürfen die Suche nach einer Assistentin auf ihre Altersgruppe beschränken. Dies stellt keine rechtswidrige Altersdiskriminierung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschl. v. 24.02.2022, Az. 8 AZR 208/21 (A)) entschieden (EuGH, Urt. v. 07.12.2023, Az. C-518/22).

Die deutsche Gesellschaft AP Assistenzprofis ist auf Assistenz- und Beratungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spezialisiert. Im Jahr 2018 suchte das Unternehmen Assistentinnen für eine 28-Jährige. Die Studentin sollte in allen Lebensbereichen des Alltags Unterstützung bekommen. Nach der Anzeige sollten die Bewerberinnen "am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt sein". Eine etwa 50-jährige abgelehnte Bewerberin sah sich deshalb wegen ihres Alters diskriminiert und forderte eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

So darf sie sich sehen – rechtlich bedeutsam war das in diesem Fall nicht. Der EuGH betonte, es sei nach den deutschen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgeschrieben, den individuellen Wünschen von Menschen mit Behinderungen bei der Erbringung von Leistungen der persönlichen Assistenz zu entsprechen. Folglich müssen die Betreffenden in der Lage sein, selbst zu entscheiden, wie, wo und mit wem sie leben. Eine geäußerte Bevorzugung von Assistentinnen einer bestimmten Altersgruppe sei zudem geeignet, die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen zu fördern.

Die sich aus der Beschränkung der Bewerber auf eine gewisse Altersgruppe ergebende Ungleichbehandlung sei daher gerechtfertigt. Das Verfahren geht nun zurück zum BAG, dort wird die Bewerberin keine Entschädigung erhalten.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AGG bei Assistenz für Menschen mit Behinderungen: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53359 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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