EuG gibt Lacoste Recht: Kro­kodil besiegt Kaiman

30.09.2015

Für Lederwaren, Kleidung und Schuhe ist das Lacoste-Krokodil so bekannt, dass der Kaiman von Mocek und Wenta nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Das entschied das EuG am Mittwoch.

Die Gemeinschaftsmarke der polnischen Gesellschaft Mocek und Wenta ist vom europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zu Recht nicht eingetragen worden, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch (Urt. v. 30.09.2015, Az. T-364/13).

Im Jahr 2007 meldete der polnische Bekleidungs- und Lederwarenhersteller Mocek und Wenta beim HABM sein Bildzeichen für verschiedene Waren und Dienstleistungen (unter anderem Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien) als Gemeinschaftsmarke an. Die französische Gesellschaft Lacoste trat dieser Anmeldung entgegen, wobei sie sich auf eine ältere Gemeinschaftsmarke berief, deren Inhaberin sie ist.

Das HABM gab dem Widerspruch von Lacoste teilweise statt und lehnte die Eintragung von Mocek und Wentas Gemeinschaftsmarke für die Bereiche Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Die polnische Gesellschaft klagte daraufhin beim EuG auf Aufhebung der Entscheidung des HABM. Diese Klage wies der EuG ab und bestätigte damit die Nichteintragung für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe.

Lacoste sehr bekannt bei Taschen, Kleidung und Schuhen

Die Luxemburger Richter prüften die Verwechslungsgefahr der beiden Marken anhand ihrer bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit. Bildlich stuften sie die Ähnlichkeit als gering ein, da beide Marken ein Reptil der Ordnung der Krokodile abbildeten und die Öffentlichkeit normalerweise nur ein unvollkommenes Bild einer Marke im Gedächtnis behält: in beiden Fällen die Abbildung eines Reptils der Ordnung der Krokodile mit gebogenem Schwanz.

Den klanglichen Aspekt hielt das Gericht für irrelevant, da die Marke von Lacoste im Gegensatz zu derjenigen von Mocek und Wenta keine Wortbestandteile enthält. Die begriffliche Ähnlichkeit erreiche allerdings schon durchschnittliches Niveau, da die Bildbestandteile beider Marken eindeutig einem Reptil der Ordnung der Krokodile entsprächen.

Diese durchschnittlichen begriffliche und die schwache bildliche Ähnlichkeit begründeten eine Verwechslungsgefahr für Lederwaren (insbesondere Taschen), Bekleidungsstücke und Schuhe. Die Richter begründen das mit dem hohen Bekanntheitsgrad der Lacoste-Produkte in diesen Bereichen.

Die breite Öffentlichkeit könnte glauben, dass die Waren der beiden Hersteller aus demselben beziehungsweise wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen könnten. Weil das Lacoste-Krokodil so bekannt ist, könnte die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante von ihm wahrgenommen werden.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuG gibt Lacoste Recht: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17051 (abgerufen am: 20.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen