Weil sein Vater ein Putin-Verbündeter sein soll, froren die EU-Staaten die Gelder des ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Nikita Mazepin ein und verhängten ein Einreiseverbot. Damit machten sie es sich aber zu leicht, entschied das EuG erneut.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Sanktionen gegen den russischen Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Mazepin gekippt. Die familiäre Beziehung zu seinem Vater, dem russischen Geschäftsmann Dmitry Mazepin, genüge nicht, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit ihm verbunden sei, teilten die Richter am Mittwoch in Luxemburg mit (Urt. v. 20.03.2024, Az. T-743/22). Seinem Vater wird vorgeworfen, zum engsten Kreis von Kremlchef Wladimir Putin zu gehören und als führender Geschäftsmann unter anderem in der Chemiebranche Maßnahmen zu unterstützen, die die Ukraine bedrohen.
Mazepin fuhr an der Seite von Mick Schumacher in der Formel 1 für den Rennstall Haas. Wegen des russischen Angriffskriegs im März 2022 beendete Haas aber die Zusammenarbeit mit dem 25-Jährigen. Gekündigt wurde auch dem damaligen Titelsponsor Uralkali. Mazepins Vater war Mehrheitseigentümer des Bergbauunternehmens. Zusätzlich hatten die EU-Länder entschieden, das Vermögen von Mazepin einzufrieren und ihm die Einreise in die EU zu verweigern. Dieser ging jedoch gegen die Sanktionen vor dem EuG vor. Die Richter hatten die Sanktionen in einem vorläufigen Verfahren im vergangenen Jahr bereits bis zur endgültigen Entscheidung teilweise ausgesetzt.
Familien teilen nicht zwingend wirtschaftliche Interessen
Das EuG gab seinem Antrag nun recht und entschied, dass die Sanktionierung des 25-Jährigen nichtig war. Für die Annahme, Mazepin sei durch gemeinsame Interessen mit seinem Vater verbunden, genüge die rein familiäre Beziehung nicht. Stattdessen hätte eine darüber hinausgehende Verbindung durch hinreichend konkrete, genaue und übereinstimmende Indizien festgestellt werden müssen. Diesen Nachweis habe der Rat der EU aber nicht erbracht. Eine wirtschaftliche Verbindung von Vater und Sohn, durch Kapitalverflechtungen oder gemeinsame Interessen, sei nicht erwiesen. Auch das Sponsoring der Rennfahr-Tätigkeit sei kein hinreichendes Indiz, da Mazepin seit März 2022 nicht mehr für den Rennstall Haas fährt.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Das EuG hatte bereits im vergangenen Jahr Sanktionen gegen Familienmitglieder russischer Geschäftsleute gekippt. Die Mutter des inzwischen verstorbenen Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Violetta Prigoschina, hätte nicht für die politischen Handlungen ihres Sohnes "mitbestraft" werden dürfen, entschieden die Richter damals und argumentierten ähnlich wie bei Mazepin: Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Familiäre Beziehung beweist keine wirtschaftliche Verbindung: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54156 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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