Sächsisches OVG zur Lernmittelfreiheit: Eltern müssen kein Kopiergeld zahlen

18.04.2012

Eltern in Sachsen dürfen künftig nicht mehr für Kopien von Unterrichtsmaterial zur Kasse gebeten werden. Die Kommunen als Träger öffentlicher Schulen sind für die Bereitstellung solcher Unterlagen zuständig, entschied das Sächsische OVG in Bautzen am Dienstag.

Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) besteht für einen Zahlungsanspruch des öffentlichen Schulträgers keine Rechtsgrundlage. Das Schulgesetz stelle keine Anspruchsgrundlage zur Verfügung. Auch auf allgemeine Erstattungsansprüche könne die Gemeinde als Schulträgerin sich nicht berufen.

Mit der Herstellung der Kopien habe sie keine Aufgabe der Eltern für diese ohne deren Auftrag wahrgenommen. Vielmehr obliege es ihr als Schulträgerin, die sachlichen Kosten für den Schulbetrieb, zu denen auch die Lernmittel gehören, zu tragen. Die Herstellung von Unterrichtskopien unterfalle dem Begriff der Lernmittel.

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil (Az: 2 A 520/11) eine Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes aus dem Vorjahr. Die Gemeinde Königswartha (Landkreis Bautzen) war dagegen in Berufung gegangen. Sie hatte damals gegen eine Mutter geklagt, die rund 35 Euro Kopierkosten nicht zahlen wollte.

dpa/plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sächsisches OVG zur Lernmittelfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6023 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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