Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein: Ex-Minister Friedrich verliert Immunität

26.02.2014

Ihn trifft die Affäre um Sebastian Edathy beinahe so hart wie den SPD-Politiker selbst: Hans-Peter Friedrich musste erst sein Ministeramt niederlegen, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn. Die Immunität Friedrichs wurde nach Informationen der Sueddeutschen Zeitung inzwischen aufgehoben. Allerdings fehlt es der Staatsanwaltschaft wohl noch an einer nötigen Ermächtigung.

Dem Ex-Minister wird die Weitergabe von Informationen über den Verdacht der Ermittlungsbehörden gegen Sebastian Edathy an die Parteispitze der SPD vorgeworfen. Damit könnte er den Tatbestand des § 353b Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt haben, der die "Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht" unter Strafe stellt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am Mittwoch bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Friedrich eröffnet wurde. Grundsätzlich genießt Friedrich als Abgeordneter Immunität vor Strafverfolgung, Art. 46 Abs. 2 Grundgesetz (GG). Ermittlungen gegen ihn sind dennoch möglich. Die Anlage 6 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht hierzu vor, dass der Bundestag 48 Stunden vor Beginn der Ermittlungen informiert werden muss. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung soll Bundestagspräsident Norbert Lammert auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft hin noch am Montag den Immunitätsausschuss verständigt haben. Dieser habe gegen die Ermittlungen keine Einwände gehabt, Friedrichs Immunität sei somit mit Ablauf der 48-Stunden-Frist hinfällig.

Allerdings besteht wohl noch ein weiteres Hindernis. Der § 353b StGB setzt in seinem vierten Absatz eine spezielle Ermächtigung zur Strafverfolgung voraus. Eine solche liegt offenbar noch nicht vor. Bundesinnenminister Thomas de Maizière gab am Mittwoch gegenüber dem Tagesspiegel an, eine entsprechende Anfrage bislang nicht erhalten zu haben. Er rechne aber damit, dass er von der Staatsanwaltschaft Berlin direkt informiert werde. Seitens der Staatsanwaltschaft war hierzu keine Auskunft zu erlangen.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11178 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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