Die deutsche Umsetzung der Regelungen zum Europäischen Haftbefehl sorgt erneut für Ärger mit der EU. Doch dieses Mal geht es nicht um die fehlende Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft.
Deutschland verstößt mit seinen Regeln für den Europäischen Haftbefehl (EHB) nach Einschätzung der EU-Kommission gegen EU-Recht. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Auch gegen Zypern und Schweden geht die Kommission vor.
Der EHB soll die Übergabe gesuchter Personen etwa zur Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe innerhalb der EU vereinfachen. Seit 2004 ersetzt er langwierige Auslieferungsverfahren.
Die EU-Kommission bemängelt nun unter anderem, dass Deutschland, Zypern und Schweden eigene Bürger im Vergleich zu anderen EU-Bürgern bevorzugt behandelten oder Möglichkeiten böten, einen EHB abzulehnen. Nach EU-Recht seien solche Möglichkeiten nicht vorgesehen.
Nicht der erste Ärger mit dem EuHB
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben aus Brüssel zu reagieren und die Bedenken auszuräumen. Andernfalls dürfte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht überwacht, das Verfahren vorantreiben. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen.
Der EHB hat bereits zuvor für Unmut bei den EuGH-Richtern gesorgt. Da Deutschlands Staatsanwaltschaft nicht genügend unabhängig von der Exekutive sei, könne sie keinen EHB ausstellen, entschied der EuGH 2019, seitdem musste jeder EHB von einem Richter unterzeichnet werden. Ein Gesetzentwurf, der eine grundsätzlich neue Regelung schaffen soll, wurde im Januar vom Bundesjustizministerium auf den Weg gebracht.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
EU-Kommission leitet Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44303 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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