Das von Kritikern als "Anti-Polizei-Gesetz" bezeichnete Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist nun seit einem Jahr in Kraft. Seitdem wurden 313 Diskriminierungsfälle gemeldet. Die befürchtete Klagewelle blieb allerdings aus.
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zieht die Berliner Senatsverwaltung eine positive Zwischenbilanz. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 21.06.2020 habe die LADG-Ombudsstelle 313 Diskriminierungsfälle verzeichnet, hieß es in einer Mitteilung. Nach Angaben eines Sprechers der Senatsverwaltung konnten bislang alle gemeldeten Fälle gütlich beigelegt werden. Es habe aufgrund des Gesetzes keine Klagen oder Entschädigungszahlungen gegeben.
Das LADG soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch Behörden, etwa wegen ihrer Herkunft, schützen. Es soll Klagen - zum Beispiel gegen Polizisten oder im Zusammenhang mit einer Fahrkartenkontrolle in der U-Bahn - erleichtern. Im Vorfeld der Verabschiedung traf das Gesetz von allen Seiten auf viel Kritik und wurde unter anderem als "Anti-Polizei-Gesetz" bezeichnet. Grund dafür war eine im Gesetz enthaltene Beweiserleichterung zugunsten der Person, die eine Diskriminierung durch eine Behörde geltend macht. Kritiker des Gesetzes befürchteten, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Vorwürfen überzogen werden würden.
"Nach einem Jahr zeigt sich: die befürchtete Klagewelle ist ausgeblieben. Die übergroße Mehrheit in der Verwaltung arbeitet anständig", sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch. Die Fälle zeigten aber, dass das LADG im Verhältnis von Verwaltung und Bürgern eine Lücke geschlossen habe, so Behrendt weiter.
Polizei hat nicht diskriminiert
Den Angaben zufolge wurden die meisten Fälle der Ombudsstelle wegen einer Diskriminierung aufgrund einer rassistischen Zuschreibung oder ethnischen Herkunft (111) gemeldet. Viele Beschwerden betrafen laut Senatsverwaltung den Umgang mit der COVID 19 Pandemie, sei es mit Hygienekonzepten, Impfpriorisierungen oder Schulschließungen (Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder chronische Krankheit: 96 Fälle). Die am häufigsten betroffenen Stellen waren die Polizei (50) und die Bezirks-Bürgerämter (29).
Zu einer Klage kam es in keinem der Fälle, wie ein Sprecher der Senatsverwaltung gegenüber LTO sagte. In einigen Fällen sei die Beschwerde aber begründet gewesen. So habe sich etwa ein Blinder an die Ombudsstelle gewandt, weil die BVG über die Lautsprecher an der Haltestelle eine Störung meldete, für genauere Informationen jedoch auf die Anzeigetafel verwies. Die BVG habe sich in diesem Fall einsichtig gezeigt und Abhilfe versprochen. Bei der Polizei konnte dagegen in keinem Fall eine Diskriminierung nachgewiesen werden.
acr/LTO-Redaktion
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45236 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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