Der ehemalige Profitorwart ist vom Dortmunder Amtsgericht vom Vorwurf des Drogenbesitzes freigesprochen worden - aus Mangel an Beweisen. Verurteilt wurde er dennoch, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Die Betreiberin eines Bordells hatte Immel Ende 2007 bei der Polizei angezeigt. Sie habe beobachtet, wie der frühere Fußballer in ihrem Etablissement regelmäßig Kokain erworben habe. Später war die Zeugin jedoch zurückgerudert. Im Prozess vor dem Amtsgericht (AG) Dortmund wollte sie dann keine Aussage mehr machen. Ein Arzt bescheinigte ihr Verhandlungsunfähigkeit. Darüber hinaus hätte sie bei einer Aussage selbst mit einem Strafverfahren rechnen müssen.
Der Vorwurf des Kokainbesitzes konnte dem ehemaligen Spieler von Borussia Dortmund und dem VfB Stuttgart im Prozess nicht nachgewiesen werden, dagegen wurde er am Ende des zweitägigen Prozesses wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe von 400 Euro zu vier Tagessätzen verurteilt. Immel hatte zugegeben, mehrere Monate keinen Unterhalt für seine beiden Kinder gezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung zu einer eventuellen Berufung ab.
una/dpa/LTO-Redaktion
AG Dortmund zu Ex-Nationaltorhüter: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7436 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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