Angehörige der Opfer des Amoklaufs und der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" haben vor dem EGMR Beschwerde gegen das deutsche Waffengesetz eingereicht. Das BVerfG hatte eine entsprechende Verfassungsbeschwerde im Januar nicht zur Entscheidung angenommen.
Einer Pressemitteilung zufolge hat der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", Roman Gräfe, zusammen mit Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden Beschwerde gegen das deutsche Waffengesetz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt. Das Waffengesetz stelle das Recht auf Schießsport unzulässig über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Staat müsse dort Verbote aussprechen, wo er Risikobereiche nicht ausreichend absichern kann.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte eine Verfassungsbeschwerde von Gräfe sowie zweier Winnender im Februar dieses Jahres nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 23.01.2013, Az. 2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10 und 2 BvR 1677/10). Der Gesetzgeber habe bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, einen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum, der nur begrenzt gerichtlich überprüfbar sei. Auch seien die geltenden Waffengesetze nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich.
Die Beschwerdeführer halten die Entscheidung des BVerfG für falsch. Das Gericht hätte "fundiert abwägen müssen, ob der Gesetzgeber seine Schutzpflicht erfüllt". Zudem sei der dritte Richter der zweiten Kammer, Peter Müller, als früherer CDU-Politiker befangen gewesen. Er habe das "lasche Waffengesetz" zwischen 2001 und 2009 als Spitzenpolitiker mitgestaltet und mitbeschlossen. Die Beschwerde richte sich somit auch gegen § 18 Abs. 3 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der einem Richter gestattet, sein Amt auch dann auszuüben, wenn er am Gesetzgebungsverfahren für die angegriffene Regelung mitgewirkt hat.
una/LTO-Redaktion
Winnenden-Hinterbliebene ziehen vor den EGMR: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8734 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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