EGMR verurteilt Russland wegen EMRK-Verstoßes: Menschenunwürdige Behandlung in der Armee

12.03.2015

Der EGMR hat am Donnerstag Russland wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Rekruten verurteilt. Der 27-Jährige war nach eigenen Angaben 2007 nach zwei Fluchtversuchen gezwungen worden, sich auf dem Exerzierplatz nackt vor anderen Soldaten aufzustellen. Damit sollte er daran gehindert werden, nochmals die Truppe unerlaubt zu verlassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betrachtete diese Strafe als Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Folter, menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung verbietet. Deshalb sprach das Gericht dem Mann am Donnerstag in Straßburg für diese "unnötige und öffentliche Erniedrigung" eine Entschädigung von 15.000 Euro zu (Urt. v. 12.03.2015, Az. 31305/09).

Der Gerichtshof sei sich zwar dessen bewußt, dass beim Militär ein gewisses Leiden unvermeidbar sei. Eine erniedrigende Behandlung sei im militärischen Kontext auch eher zu tolerieren als im zivilen. In der Armee müsse Disziplin eingehalten werden, heißt es in dem Urteil. Doch diese Strafe sei nicht als Mittel zu rechtfertigen, um den Mann an einem weiteren Fluchtversuch zu hindern. Die russische Regierung habe vor Gericht keine Angabe zur Notwendigkeit einer solchen Maßnahme gemacht. Ebensowenig könne sie erklären, warum der Mann in Unterwäsche vor seinem Bataillon stehen mußte.

Die russische Regierung, die der Menschenrechtskonvention beigetreten ist, ist verpflichtet, das Geld zu zahlen. Gegen das Urteil kann sie eine Verweisung beantragen. Die große Kammer muss diese nicht automatisch annehmen, sondern kann sie auch ablehnen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR verurteilt Russland wegen EMRK-Verstoßes: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14930 (abgerufen am: 04.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen