Späte Entschädigung: Weil Polen im Jahr 2002 bei der Inhaftierung zweier Terrorverdächtiger auf seinem Hoheitsgebiet durch die CIA mitgewirkt hat, muss das Land jedem von ihnen 100.000 Euro zahlen. Die Männer waren nach ihrer Festnahme durch die amerikanischen Agenten gefoltert worden. Viel nützen wird ihnen die Entschädigung allerdings nicht: Beide sitzen bis heute im Gefangenenlager Guantánamo
Polen muss für die illegale Inhaftierung zweier Terrorverdächtiger jeweils 100.000 Euro Schmerzensgeld an sie zahlen. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hervor (Urt. v. 24.07.2014, Az. 28761/11, 7511/13).
Gerügt hatten die Richter in Straßburg, dass das Land die CIA 2002 dabei unterstützt habe, die beiden Verdächtigen in ein nicht-staatliches Gefängnis im Nordosten des Landes zu verbringen. Dort seien sie von den US-Agenten gefoltert worden. Die Aussagen der Männer seien glaubwürdig, befand das Gericht.
Die polnischen Behörden hätten es zudem zugelassen, dass die Männer später in das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba verbracht wurden. So habe Polen in Mittäterschaft gleich gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen, namentlich gegen das Folterverbot (Art. 3), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), das Recht auf Privatsphäre (Artikel 8), sowie die Rechte auf wirksame Rechtsmittel (Art. 13) und ein faires Verfahren (Art. 6).
Die Verdächtigen stammen aus dem arabischen Raum. Es handelt sich um einen Staatsbürger Saudi-Arabiens, sowie um einen staatenlosen Palästinenser. Dem Saudi wird von Seiten der USA vorgeworfen, sich an zwei Terrorangriffen beteiligt zu haben. Der Palästinenser soll nach Ansicht der US-Ermittler eine Schlüsselrolle im Terrornetzwerk Al-Qaida eingenommen haben. Beide sind nach wie vor auf Kuba inhaftiert.
una/LTO-Redaktion
EGMR veurteilt Polen: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12680 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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