EGMR nimmt Antrag des Tunesiers Haikal S. nicht an: Weg für Aus­wei­sung ist frei

08.05.2018

Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. hatte zuletzt noch beim EGMR versucht, seine Ausweisung zu verhindern. Erfolglos, das Gericht nahm seinen Antrag nicht zur Entscheidung an.

Der Weg für die Abschiebung des terrorverdächtigen Tunesiers Haikel S. aus Hessen ist frei. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt sich der Ausweisung nicht entgegen, wie eine Sprecherin am Montagabend mitteilte. Das Straßburger Gericht habe den Antrag des Mannes auf eine sogenannte vorläufige Maßnahme abgelehnt. Das bedeutet, dass die Richter aus Straßburg Deutschland nicht dazu auffordern, mit der Abschiebung nach Tunesien weiter zu warten.

Am Montag hatte bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Beschwerde des inhaftierten Mannes abgelehnt. Die Abschiebung eines Gefährders in ein Zielland, in dem ihm die Verhängung der Todesstrafe droht, verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn eine Vollstreckung der Todesstrafe ausgeschlossen sei, hieß es in dem Beschluss aus Karlsruhe (Beschl. v. 04.05.2018, Az. 2 BvR 632/18).

Zuvor hatte schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Eilantrag des Mannes gegen seine Abschiebung abgelehnt. Das Leipziger Gericht verwies dabei auf ein seit Jahren bestehendes Moratorium in Tunesien, nach dem eine drohende Todesstrafe nicht vollstreckt, sondern in eine lebenslange oder zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe umgewandelt werde.

Wann der als Gefährder eingestufte Terrorverdächtige Deutschland verlässt, war zunächst unklar. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums soll die Rückführung nun "zeitnah erfolgen".
Hessen versucht schon länger, Haikel S. nach Tunesien abzuschieben. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Auch in seinem Heimatland steht er unter Terrorverdacht, er soll unter anderem an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 beteiligt gewesen sein.

Der Mann war im Februar 2017 bei einer Anti-Terror-Razzia festgenommen worden und wehrte sich bislang erfolgreich dagegen, Deutschland verlassen zu müssen. Haikel S. sitzt derzeit in Hessen in Abschiebehaft. Die vom Amtsgericht Frankfurt verhängte Frist läuft noch bis zum 25. Mai.

dpa/tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR nimmt Antrag des Tunesiers Haikal S. nicht an: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28511 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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