EGMR bestätigt Ausweisung von verurteiltem Drogenhändler: Kind in Deut­sch­land schützt nicht vor Abschie­bung

01.03.2018

Ein nigerianischer Staatsbürger, der wegen Drogenhandels jahrelang im Gefängnis gesessen hatte, wollte dauerhaft in Deutschland bleiben, weil hier seine Tochter lebt. Das reicht aber nicht aus, sagt nun der EGMR.

Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Urt. v. 01.03.2018, Az. 58681/12). Der Mann hatte vor Gericht geltend gemacht, eine Abschiebung verletze ihn in seinem Recht auf Privat- und Familienleben, weil er eine Tochter in Deutschland habe.

Der Mann lebt seit dem Jahr 2000 in Deutschland, im selben Jahr kam seine Tochter zur Welt. 2002 wurde er wegen Drogenhandels zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte unter anderem seine damalige Partnerin dazu gebracht, für ihn Drogen zu transportieren. Im Gefängnis blieb er in Kontakt mit seiner Tochter. Während der Haft wurde seine Abschiebung für die Zeit nach dem Verbüßen der Strafe angeordnet.

Nach seiner Freilassung im Juli 2009 erhielt er allerdings zunächst eine Duldung und beantragte im September eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies wurde jedoch abgelehnt, was schließlich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass inzwischen eine Ausweisungsentscheidung gegen ihn vorliege und er zudem über keine gültigen Papiere verfüge, was aber die Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung sei.

Familie verpflichtet Staaten nicht generell zur Aufnahme

Gegen diese Entscheidung zog der Mann nun vor den EGMR. Unterdessen weigerte sich die nigerianische Botschaft in Deutschland, ihm Papiere auszustellen, solange das Verfahren vor dem EGMR laufe. Dies macht auch eine Abschiebung schwierig, vorerst blieb der Mann somit in Deutschland.

Der EGMR bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Abschiebung. Das Recht auf Familienleben aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) könne Staaten nicht generell dazu verpflichten, Ausländer dauerhaft aufzunehmen.

Die Behörden könnten stets zwischen dem allgemeinen Interesse und dem der betroffenen Familien abwägen. Das habe Deutschland in angemessener Weise getan. Der Mann könne auch über Telefon und Briefe mit seiner Tochter in Kontakt bleiben. Außerdem könne er Besuche in Deutschland beantragen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR bestätigt Ausweisung von verurteiltem Drogenhändler: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27303 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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