Klage am EGMR: Ber­lus­coni kämpft um poli­ti­sche Zukunft

22.11.2017

In wenigen Monaten wird in Italien gewählt. Berlusconi mischt wieder kräftig mit. Gerne würde er auch selbst kandidieren. Das aber darf er derzeit nicht.

Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi zieht alle Register, um bei der anstehenden Parlamentswahl wieder kandidieren zu können. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klagte der 81-Jährige dagegen, dass er bis 2019 keine politischen Ämter übernehmen darf (Az. 58428/13). Der Senat in Rom hatte ihm dieses Recht 2013 nach einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs abgesprochen.

Sechs Jahre nach dem Ende seiner skandalgeprägten Amtszeiten nimmt der 81-Jährige wieder Einfluss auf die italienische Politik. Vor den Regionalwahlen auf Sizilien im November präsentierte er sich als Anführer der Mitte-Rechts-Allianz, die die Wahl gewann. Ginge es nach ihm, würde er wieder für das Amt des Ministerpräsidenten antreten. "Meine Rolle im kommenden Wahlkampf ist jedenfalls klar: Ich werde draußen sein, um das Mitte-Rechts-Lager zum Regieren dieses Landes zu führen", twitterte Berlusconi am Mittwoch.

Doch so einfach ist es nicht. Gegen den Chef der konservativen Forza Italia liefen seit den 1990er Jahren Dutzende Verfahren. Es ging um Steuerbetrug, Bestechung, Amtsmissbrauch oder Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde er nur in einem Fall - der steht nun aber seiner politischen Zukunft im Wege. Es ging dabei um Geschäfte mit Fernsehrechten in den 1990er Jahren.

Die zunächst verhängte Haftstrafe wurde später reduziert, Berlusconi musste schließlich nur zehneinhalb Monate Sozialdienst leisten. Die Entscheidung des Senats, ihm die Wählbarkeit bis 2019 abzusprechen, blieb dagegen bestehen.

Anwalt: "Politik eines italienischen Amphitheaters"

Berlusconis Anwalt bemängelte, dass das zugrundeliegende Severino-Gesetz erst gut 15 Jahre nach den Taten in Kraft getreten war, für die sein Mandant verurteilt worden war. Da der Entzug des passiven Wahlrechts einer Strafe gleichkomme, sei eine solche rückwirkende Anwendung unzulässig. Zudem sei die Entscheidung von Berlusconis Gegnern getroffen worden. "Das war nicht die Justiz eines italienischen Gerichts", so der Anwalt. "Das war die Politik eines italienischen Amphitheaters."

Gewählt werden muss in Italien spätestens im Mai 2018. Ob es bis dahin ein Urteil aus Straßburg gibt, ist fraglich. Berlusconi hat es allerdings nicht bei der einen Beschwerde belassen, anhängig sind zwei weitere. Der Medienunternehmer wehrt sich damit generell gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sowie gegen ein Zivilverfahren, in dem es um eine Millionenentschädigung ging.

Die Bühne, die die Fernsehkameras am Mittwoch in Straßburg boten, nutzte der Italiener nicht. Er blieb der Verhandlung fern. Medienberichten zufolge gönnte sich der 81-Jährige drei Tage Ruhe in einer Schönheitsfarm in Meran in Südtirol.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klage am EGMR: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25651 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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