Auslieferung an die Türkei menschenrechtswidrig: Moldau muss nach EGMR-Urteil fünf Lehrer ent­schä­d­igen

11.06.2019

Wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung hat die Republik Moldau fünf Lehrer an die Türkei ausgeliefert. Damit verstieß Moldau gegen die Menschenrechte der türkischen Pädagogen und muss sie nun entschädigen, so der EGMR.

Die Republik Moldau muss fünf aus der Türkei stammenden Lehrern eine Entschädigung zahlen, weil sie sie nach Terrorvorwürfen türkischen Behörden übergeben hatte. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg (Beschw.-Nr. 42305/18).

Die Festnahme und der Transport in die Türkei hätten gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit und gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Betroffenen verstoßen, so der Gerichtshof. Moldau muss nun jedem Lehrer 25.000 Euro zahlen. Die fünf Männer sind in der Türkei in Haft.

Der türkische Botschafter Moldaus hatte der Schule, für die die Lehrer arbeiteten, vorgeworfen, Verbindungen zur Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen zu unterhalten. Die Lehrer hielt er außerdem für Terroristen. Die Republik Moldau lieferte die fünf Männer daraufhin sofort an die Türkei aus, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, sich gegen die Auslieferung zu wehren.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Auslieferung an die Türkei menschenrechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35849 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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