Angehörige legen Beschwerde beim EGMR ein: Hat Russ­land den MH-17-Abs­turz zu ver­ant­worten?

08.04.2019

298 Menschen kamen beim Absturz des Fluges MH-17 über der Ostukraine ums Leben, nachdem das Flugzeug von einer Rakete abgeschossen worden war. Die Angehörigen machen Russland verantwortlich und haben Beschwerde beim EGMR eingereicht.

Politisch hat der Absturz des Fluges MH-17 für reichlich Diskussionen gesorgt. Jetzt könnte die Katastrophe noch ein juristisches Nachspiel auf höchster europäischer Ebene haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland über zwei gegen das Land eingereichte Individualbeschwerden informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wie das Gericht bekannt gab, stammen die Anträge von Angehörigen der Opfer, die beim Absturz der Maschine über der Ostukraine ums Leben gekommen waren (Az. 25714/16 und 56328/18).

Das Flugzeug der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH-17 stürzte am 17. Juli 2014 in der Ostukraine ab. Alle 283 Passagiere, die größtenteils aus den Niederlanden stammten, und 15 Besatzungsmitglieder an Bord starben dabei. Eine unabhängige Untersuchung der niederländischen Sicherheitsbehörde ergab schließlich, dass das Flugzeug von einer BUK-Rakete, abgeschossen von ostukrainischem Gebiet, das zu dieser Zeit bereits unter Kontrolle pro-russischer Separatisten stand, getroffen wurde. Das Raketensystem ist der Ausrüstung des russischen Militärs zuzuordnen.

Auch eine parallel dazu tätige Ermittlungsgruppe von Polizei und Staatsanwälten aus Australien, Belgien, Malaysia, den Niederlanden und der Ukraine kam unter dem Namen "Joint Investigation Team" (JIT) zu den gleichen, vorläufigen Ergebnissen.

Internationale Ermittler machen Russland verantwortlich

Auf der Grundlage dessen erklärten die niederländische und australische Regierung im Mai 2018, dass sie Russland für den Abschuss des Fluges MH17 verantwortlich machten. Russland hingegen hat jede Beteiligung an der Katastrophe bestritten und die Ukraine dafür verantwortlich gemacht.

Auch die Antragsteller machen Russland direkt oder indirekt für den Tod ihrer Verwandten verantwortlich. Sie berufen sich auf das Recht auf Leben aus Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Nach ihren Angaben kontrollierte Russland das Gebiet, von dem aus die Rakete gestartet wurde, entweder selbst oder aber arbeitete mit den pro-russischen Separatisten dort eng zusammen. Ferner werfen sie der russischen Regierung vor, bei den gemeinsamen Absturz-Untersuchungen nicht kooperiert zu haben, womit das Land gegen Art. 3 EMRK verstoßen habe. Ein Teil der Antragsteller beruft sich zudem unter anderem auf das Recht auf einen fairen Prozess (Art. 6) und das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13).

Wann der EGMR in der Sache urteilen wird, ist derzeit noch offen.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Angehörige legen Beschwerde beim EGMR ein: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34799 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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