Spanische Sicherheitskräfte haben nach Überzeugung des EGMR zwei ETA-Terroristen im Gefängnis misshandelt. Die beiden Männer werden nun entschädigt.
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien am Dienstag dazu verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 50.000 Euro an zwei Terroristen der baskischen Untergrundorganisation ETA zu leisten (Urt.v. 13.02.2018, Az. 1653/13 u.a.).
Die beiden Männer sitzen wegen eines Autobombenanschlags am Madrider Flughafen Barajas im Dezember 2006 derzeit Haftstrafen ab. Bei dem Anschlag kamen zwei Menschen ums Leben. Die beiden Männer erklärten, sie seien bei ihrer Festnahme im Januar 2008 durch die Anti-Terror-Einheit der spanischen Zivilgarde getreten und geschlagen worden. Auch in der anschließenden Untersuchungshaft habe es Misshandlungen gegeben. Beide mussten daraufhin im Krankenhaus behandelt werden.
Nach Überzeugung des Gerichts sind ihnen die zahlreichen Verletzungen zugefügt worden, als sie sich in der Hand der Zivilgarde befanden. Andere glaubhafte Erklärungen habe Spanien nicht geliefert. Spanische Richter hätten zudem zu wenig dafür getan, um die Gewalt gegen die beiden Männer aufzuklären.
Die ETA kämpfte fast ein halbes Jahrhundert lang für einen unabhängigen baskischen Staat im Norden Spaniens und im Süden Frankreichs. Bei etwa 4000 Terroranschlägen kamen mehr als 800 Menschen ums Leben. 2011 erklärte die ETA einen Gewaltverzicht. Seitdem verübte sie keine Anschläge mehr.
dpa/hs/LTO-Redaktion
EGMR verurteilt Spanien: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27011 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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