EuG soll Wirtschaftskommissar stoppen: Bund klagt gegen EEG-Beihilfeverfahren

28.02.2014

Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung am Freitag vor dem EuG Klage gegen das von EU-Wettbewerbskommissar Almunia geplante EEG-Beihilfeverfahren eingereicht. Mit dem Verfahren will die EU überprüfen lassen, ob die Ökostromrabatte für die Industrie in Deutschland das europäische Wettbewerbsrecht verletzen.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Rabatte von der Ökostromumlage für besonders energieintensive Unternehmen vorgesehen. Diese können beinahe 100 Prozent betragen. Zu viel, findet der europäische Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Er will in einem Beihilfeverfahren die deutsche Gesetzgebung auf deren Europarechtskonformität hin überprüfen lassen. Ginge es nach ihm, sollten in Zukunft nur noch Rabatte bis zu maximal 80 Prozent gewährt werden können.

Nach Informationen der ARD hat die Bundesregierung nun Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen das geplante Beihilfeverfahren erhoben. Man befürchte in der Regierung einen Verlust von bis zu 200.000 Arbeitsplätzen, falls Almunia mit seinem Verfahren Erfolg haben sollte.

Aber auch in Deutschland ist das EEG nicht unumstritten. Vor nationalen Gerichten klagen Unternehmen der Textilbranche gegen die Umlage. Der Staatsrechtler Gerrit Manssen hat für sie ein Gutachten verfasst, in dem er zu dem Schluss kommt, die Umlage sei finanzverfassungsrechtlich nicht haltbar. An den Ausnahmen für energieintensive Unternehmen stört er sich dagegen nicht.

mbr/LTO-Redaktion

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EuG soll Wirtschaftskommissar stoppen: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11203 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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