Nach übereinstimmenden Medienangaben plant EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland. Grund: Das EEG verstoße gegen EU-Recht. Schon am kommenden Mittwoch soll das Verfahren eingeleitet werden. Deutschen Firmen drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) könnte gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Zu diesem Schluss ist nach Informationen mehrerer Tageszeitungen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gekommen. Im Zentrum der Kritik stehe dabei die sogenannte EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen. Die europäischen Wettbewerbshüter kritisierten, dass weitreichende Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe im EEG vorgesehen sind. Diese können einen Antrag auf Befreiung von der Umlage stellen, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Rund 4.500 Betriebe sollen hiervon bereits Gebrauch gemacht haben. Die Folge sei eine Wettbewerbsverzerrung.
Bereits am kommenden Mittwoch will die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Dies soll nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten, das Verbot könnte auch rückwirkend gelten. Energieintensive Betriebe müssten dann die eingesparten Abgaben in Millionenhöhe nachzahlen.
mbr/LTO-Redaktion
EU-Kommission kritisiert EEG: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9141 (abgerufen am: 12.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag