Eine strafgerichtliche Verurteilung hat den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg seine Stellung gekostet. Der zuständige Dienstgerichtshof hat mit einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil dessen Berufung gegen ein Urteil des Dienstgerichts für Richter zurückgewiesen und damit seine Entfernung aus dem Amt bestätigt.
Das Dienstgericht hatte den Vizepräsidenten aus dem Amt entfernt, nachdem dieser wegen betrügerischer Abrechnung von Reisekosten strafrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Auch der Dienstgerichtshof hielt sein Verbleiben im Amt angesichts der strafgerichtlichen Verurteilung für ausgeschlossen (Urt. v. 11.12.2012, Az. DGH Bbg 3.12). Dabei hat er insbesondere Stellung und Funktion des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erschwerend berücksichtigt.
Der Dienstgerichtshof, der seit dem 1. Januar 2012 dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angegliedert ist, hat die Revision zum Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. Dies betrifft die Frage, ob der Brandenburgische Landesgesetzgeber die Besetzung der Richterdienstgerichte mit Beamten des Landesrechnungshofes vorschreiben durfte.
age/LTO-Redaktion
Dienstgerichtshof Brandenburg nach strafrechtlicher Verurteilung: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7782 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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