Deutscher Anwaltverein: Mehr als 10.000 Fortbildungsbescheinigungen ausgestellt

age/LTO-Redaktion

16.08.2010

Im Jahr 2009 stellte der DAV mehr als 10.000 Fortbildungsbescheinigungen aus. Die durchschnittliche Stundenzahl der Fortbildungsmaßnahmen lag bei 32 Stunden, mehr als 3 mal so viele wie gefordert.

 

 

Mit der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) können Anwälte dokumentieren, dass sie ihrer Pflicht zur Weiterbildung nachkommen. So dürfen Inhaber mit einem Fortbildungssymbol auf ihrer Homepage, in ihrer Kanzleibroschüre und in ihrem Briefkopf werben.

Voraussetzung für die Bescheinigung ist der Nachweis einer Fortbildung von mindestens zehn Stunden im Kalenderjahr. Anerkannt werden anwaltsrelevante Seminarveranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel Seminare, Online-Seminare, Fernstudien oder Dozententätigkeiten.

Soweit dem DAV Teilnehmerdaten von DAV-Mitgliedern durch Fortbildungsveranstalter zugänglich gemacht werden, wird die Bescheinigung unaufgefordert erteilt. Wer sich bei Anbietern fortgebildet hat, die dem DAV keine solchen Daten zur Verfügung stellen, kann die Bescheinigung mit einem Formular beantragen.

Zitiervorschlag

Deutscher Anwaltverein: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1213 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen