Juristische Organisationen beziehen gemeinsam Stellung: Rechts­ex­t­remer "Mas­ter­plan" ein "Angriff auf den libe­ralen Rechts­staat"

15.01.2024

Mehrere juristische Organisationen stellen sich geschlossen gegen den rechtsextremen "Masterplan", den eine Correctiv-Recherche vergangene Woche aufgedeckt hat. Das Statement reiht sich ein in die Debatte über das Erstarken der AfD.

Mehrere juristische Organisationen verurteilen den kürzlich durch Recherchen von Correctiv ("Geheimplan gegen Deutschland") aufgedeckten rechtsextremen "Masterplan" aufs Schärfste. Zu den Unterzeichnern gehören die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Juristinnenbund (djb), der Deutsche Richterbund (DRB), die Neue Richtervereinigung (NRV), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sowie der Verein "Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen".

"Die massenhafte Deportation von Menschen aus Deutschland darf nie wieder Realität werden", so die Unterzeichner. Die Correctiv-Recherchen haben aufgedeckt, dass Ende November 2023 in einem Landhotel in Potsdam ein Treffen u. a. von AfD-Politikern und Rechtsextremisten stattfand, bei dem ein Konzept zur Abschiebung nicht nur von Zugewanderten, sondern auch von deutschen Staatsbürgern ausgearbeitet worden sein soll.

Dieses Treffen mit seinen expliziten Inhalten dürfe sich rückblickend "nicht als zweite Wannseekonferenz" entpuppen, so die Unterzeichner. Weiter fordern sie, die "gesetzliche Legitimation solcher Phantasien" müsse mit allen juristischen und politschen Mitteln verhindert werden.

Keine Einigkeit über Wege zur Bekämpfung der AfD

Die gemeinsame Stellungnahme der juristischen Organisationen reiht sich in die lebhafte Diskussionen über mögliche Wege ein, wie dem kontinuierlichen Erstarken der AfD entgegengewirkt werden könnte. Sogar über ein AfD-Verbot wird debattiert, wie LTO bereits Anfang Juni 2023 berichtete. So werden beispielsweise innerhalb der CDU Stimmen nach einem AfD-Verbot lauter, zum Beispiel von Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Er äußerte, hierfür eine "gewisse Sympathie" zu hegen. Auch der SPD-Parteivorstand berät über ein mögliches Verbotsverfahren. Einig ist man sich in der Politik aber nicht. Berlins Justizsenatorin Badenberg etwa sprach sich gegenüber LTO erst kürzlich gegen ein Verbotsverfahren aus. Man müsse die AfD vielmehr "inhaltlich stellen".

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Voraussetzungen für ein Parteiverbot (Art. 21 Abs. 2 GG) zuletzt im zweiten NPD-Verbotsverfahren konkretisiert. Ein Verbot der als "verfassungsfeindlich" kategorisierten NPD scheiterte damals vereinfacht ausgedrückt an fehlenden Wahlerfolgen der NPD, wodurch das tatsächliche Erreichen der verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht hinreichend wahrscheinlich gewesen sei. Befürworter eines Verbotsverfahrens gegen die AfD stellen insoweit auch auf deren Wahlerfolge ab.

Zusätzlich wird eine mögliche Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG) für Björn Höcke und andere AfD-Funktionäre debattiert, wie etwa Dr. Max Kolter bei LTO kürzlich zusammenfasste.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Juristische Organisationen beziehen gemeinsam Stellung: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53635 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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