Schadensersatz wegen Preisabsprachen gefordert: Bahn will Milliarden von Lufthansa und anderen Airlines

01.12.2014

Die Bahn verlangt von der Lufthansa und mehr als 30 weiteren Fluggesellschaften Schadenersatz in Milliardenhöhe. Die Airlines sollen von 1999 bis 2006 Kerosin- und Sicherheitszuschläge untereinander abgestimmt haben. Ein Sprecher der Bahn bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Medienbericht.

Es ist eines der größten Kartellverfahren in der Geschichte der Deutschen Bahn: 1,76 Milliarden Euro will der Bundeskonzern von mehr als 30 Fluggesellschaften, darunter auch die Lufthansa, eintreiben. Es geht um angebliche illegale Preisabsprachen. Nach dem Bericht der Wirtschaftswoche hat die Lufthansa hier eine maßgebliche Rolle gespielt. Die Bahn will die Klage an diesem Montag am Landgericht (LG) Köln eineichen. Das Bundesunternehmen will sich dann auch näher zu dem Fall äußern.

Betroffen von dem Kartell aus mindestens 33 Fluggesellschaften sei nach den Worten des Bahnsprechers die Frachttochter DB Schenker gewesen. Sie ist Kunde der Lufthansa Cargo. Dort wollte man sich zu den Berichten zur Klage nicht detailliert äußern und verwies auf das laufende Kartellverfahren auf europäischer Ebene. Die Entscheidung der EU-Kommission zum Cargo-Kartell sei weiterhin nicht rechtskräftig. Die EU-Kommission hatte 2010 Bußgelder in Höhe von insgesamt 799,5 Millionen Euro gegen neun Fluggesellschaften verhängt, darunter Air France-KLM und British Airways. Die Deutsche Lufthansa hatte die Verstöße bei den Wettbewerbshütern gemeldet und war deswegen nicht zur Kasse gebeten worden.

Die Lufthansa habe Selbstanzeige erstattet und sei wegen der Kronzeugenregel weltweit von allen Bußgeldern freigesprochen worden, sagte der Sprecher. Zivilrechtlich gab es aber doch einige Folgen: Im September 2006 hatte sich die Lufthansa nach einer Sammelklage in den USA mit den Klägervertretern auf eine Zahlung von 85 Millionen US-Dollar (damals 66,3 Millionen Euro) geeinigt. Ähnliche Fälle habe es in anderen Ländern gegeben, allerdings seien dort deutliche geringere Summen gezahlt worden. Mit ihrer Klage will die Bahn nun ein weiteres solches Zivilverfahren anstoßen.

Im seinem Geschäftsbericht 2013 verweist der deutsche Marktführer im Flugverkehr auf ein Gutachten, nach dem Kunden - also auch DB Schenker - kein Schaden durch das Kartell entstanden sei. Zum Inhalt dieses Gutachtens wollte ein Sprecher der Lufthansa Cargo sich am Sonntag nicht äußern.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schadensersatz wegen Preisabsprachen gefordert: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13969 (abgerufen am: 15.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen